Angesichts der sinkenden Inzidenzwerte für Freiburg hat die Stadt das Gebiet mit einer Maskenpflicht in der Innenstadt verkleinert. Vormals war zwischen Bismarckallee (vor dem Bahnhof), Dreisam, Friedrichring und Schlossbergring eine weiträumige Maskenpflicht gegeben.
Das neue Gebiet ist deutlich kleiner und wurde auf den Bereich zwischen Rotteckring, Holzmarkt, bzw. Rempartstr. und Friedrichring/Schlossbergring begrenzt. Dazu der Bereich der Bertholdstraße von der Bismarckallee ab (Weg zur Stadtbahnbrücke).
Das Ordnungsamt der Stadt Freiburg begründet dies mit einem Rückgang der Fallzahlen in Freiburg, womit es möglich werde, dass man sich auf die wirklich im Regelfall hochfrequentierten Bereiche konzentrieren könne.
Ausnahme von der Maskenpflicht in Freiburg
Wer einen Grund dafür sucht, warum plötzlich einige Menschen ständig mit einem Kaffeebecher in Freiburg umherlaufen: Beim Verzehr von Speisen und Getränken, beim Radfahren oder beim Sport kann laut der Stadt Freiburg auf die Maske verzichtet werden.
Jeder sollte sich allerdings bewusst sein, dass man ohne Maske sich und andere prinzipiell mehr einer Gefährdung einer Coronavirus-Infektion aussetzt.
Mund-Nase-Bedeckung reicht in Innenstadt, aber in Geschäften muss medizinische Bedeckung her
Während es allgemein auf den definierten Straßen der Innenstadt grundsätzlich auch ausreichend ist, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, was auch eine Stoffmaske sein könnte, wird für bestimmte Bereiche aufgrund der Landesverordnung ab dem 25.1.2021 eine medizinische Maske, d.h. eine OP-Maske oder FFP2-Maske Pflicht. Auch sogenannte N95/KN95-Masken oder FFP3-Masken können getragen werden.
Die erweiterte Maskenpflicht besteht:
- Bei der Nutzung des öffentlichen Personenverkehrs, insbesondere in Eisenbahnen, Straßenbahnen, Bussen, Taxen, Flugzeugen, Fähren, Fahrgastschiffen und Seilbahnen, an Bahn- und Bussteigen, im Wartebereich der Anlegestellen von Fahrgastschiffen und in Bahnhofs- und Flughafengebäuden.
- In Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe und der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sowie in Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes.
- Im Einzelhandel
- In Arbeits- und Betriebsstätten sowie Einsatzorten.
- Während Veranstaltungen von Religions-, Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften zur Religionsausübung sowie Veranstaltungen bei Todesfällen.
- Der Zutritt zu Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern ist nur mit FFP2-Maske respektive KN95- oder N95-Masken erlaubt.
- Kinder bis einschließlich 14 Jahre dürfen weiter Alltagsmasken tragen.
- Kinder bis einschließlich 5 Jahre sind weiter von der Maskenpflicht ausgenommen.
Wo bekommt man FFP2-Masken?
FFP2-Masken bekommt man in Apotheken und auch im Handel. Wichtig dabei ist, darauf zu achten, dass auch „FFP2“ auf der Maske selbst steht und ebenfalls eine CE-Nummer angegeben ist, was durch den Aufdruck von „CE“ gefolgt von einer vierstelligen Nummer dokumentiert ist.
Zugelassen sind aber auch die Masken, die „nur“ einen Aufdruck „KN95“ oder „N95“ tragen und damit asiatischen Standards genügen.
Wer sich auf die Suche nach solchen Masken begibt, findet Masken im 10er-Pack im Internet zwischen 1 und 2 Euro pro Stück, teilweise sogar unter 1 Euro.
Ein großes Angebot solcher Masken gibt es z.B. online bei Ebay oder Amazon, aber auch in zahlreichen anderen Shops:
Coupons für über 60-Jährige
Dieser Tage sollen alle, die über 60 Jahre alt sind, per Post Gutscheine erhalten, gegen die man gegen eine Schutzgebühr von 2 Euro 6 FFP2-Masken „gratis“ in einer Apotheke erhält. Die Masken werden dabei vom Staat bezahlt.