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Die EU hat es als Paukenschlag und Drohung angekündigt: Die Veröffentlichung des Impfstoff-Liefervertrags zwischen der EU und dem Pharmakonzern AstraZeneca. Heute wurde der Vertrag von der EU veröffentlicht und ist genau in den wesentlichen Punkten geschwärzt.

Nämlich dort, wo die Liefermengen pro Monat stehen und dort, wo die Preise stehen. Die EU-Verbraucher dürfen also zahlen und sich wundern, warum kein Impfstoff kommt, aber nicht hinterfragen, warum das denn wohl so ist.

Astra Zeneca habe der Veröffentlichung zugestimmt

Die EU-Behörde teilte mit, dass AstraZeneca der Veröffentlichung zugestimmt habe, wenn bestimmte Teile geschwärzt werden. Tatsächlich sind in der Veröffentlichung alle wesentlichen Teile zur Beurteilung geschwärzt worden:

  • Fristen
  • Mengen pro Monat
  • Kosten

Damit kommt die Veröffentlichung einem Schildbürgerstreich nahe und bringt Kritiker bei der Beurteilung des Vorgangs nicht richtig weiter.

Insbesondere ist nicht ersichtlich, wieviel im ersten Quartal geliefert werden sollte und genau dies ist wesentlicher Bestandteil einer streitgegenständlichen Auseinandersetzung.

Best Effort – Lari-Fari-Klausel

Deutlich wird nur, dass eine sogenannte „Best Effort“-Klausel enthalten ist. Diese Klausel besagt nur, dass sich der Hersteller bestmöglich bemühen soll. Juristen stufen dies als „Lari-Fari-Klausel“ ein, die fast einer üblichen nichtssagenden Klausel „nach billigem Ermessen“ nahe kommt.

Man darf erstaunt sein, wie Juristen einen Vertrag mit so vielen Seiten und Worten ausschmücken können, ohne das Wesentliche zu fordern, was man bei einem Investment von mehreren Hundert Millionen fordern könnte: Bestimmte Lieferfristen und Mengen oder wenigstens einen bestimmten Produktionsanteil. All das wird aus der Veröffentlichung nicht deutlich.

Statt 80 Millionen nur 31 Millionen Impfdosen

Das Unternehmen teilte letzte Woche mit, man werde statt 80 Millionen Impfdosen wohl nur 31 Millionen Impfdosen im ersten Quartal an die EU liefern. Zwischenzeitlich ließ die EU verlauten, dass es wohl doch mehr werden, aber konkretisierte weder die Anzahl noch die Quelle für diese Behauptung.

Astra Zeneca nicht für Senioren

Gerade die vulnerable Impfgruppe der Senioren sollten den Impfstoff von Astra Zeneca zunächst einmal nicht erhalten, rät die Ständige Impfkommission (STIKO) in Deutschland. Es gibt schlichtweg keine ausreichende Studienlage für Impfungen an über 64-Jährigen. In Großbritannien wird der Impfstoff über Notfallzulassung auch bei Senioren verimpft.

Wirksamkeit geringer

Alle bisher vorliegenden Studien zeigen auch eine geringere Wirksamkeit des Impfstoffs von Astra Zeneca im Vergleich zum Impfstoff von Biontech. Überdies ist die Wirksamkeit des Impfstoffs von Astra Zeneca gegen die Virus-Mutationen noch nicht nachgewiesen. Biontech hat bereits mitgeteilt, dass der Biontech-Impfstoff auch gegen die bisher bekannten Mutationen wirkt. Astra Zeneca hat dazu bislang keine Daten veröffentlicht.

Link: Hier hat die EU den Vertrag mit Astra Zeneca veröffentlicht (Download-Link am Ende der Seite):

EU-Vertrag mit Astra Zeneca

Von BSF

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