Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat mit sofortiger Wirkung die Ausgangssperre in Baden-Württemberg aufgehoben und zwar sowohl die für den Tag als auch die für die Nacht.
Umgesetzt wurde das durch eine Anpassung der Corona-Verordnung für das Land Baden-Württemberg, indem man ganz einfach den §1c der Verordnung strich. Dort waren vorher die Regelungen zur Ausgangsbeschränkung aufgeführt.
Kein triftiger Grund für das Verlassen der Wohnung mehr erforderlich
Nunmehr benötigt man keinen triftigen Grund mehr, um die Wohnung zu verlassen. Nicht in der Nacht und nicht am Tag.