Oppenauer Waldläufer erhält 3 Jahre Gefängnis als Strafe

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Am Landgericht Offenburg wurde das Urteil gegen den 32-jährigen Yves R. gesprochen, der in Oppenau als „Waldläufer“ bekannt wurde, nachdem er mehreren Polizisten die Waffen abnahm und mehrere Tage durch den Wald lief – ohne von Polizisten entdeckt zu werden.

Die Tat hatte im Sommer 2020 durch ein Großaufgebaut der Polizei in Oppenau bundesweit für Aufsehen gesorgt.

Entgegen der Forderung der Verteidigung eine Bewährungsstrafe festzusetzen (1,5 Jahre), forderte die Staatsanwaltschaft eine Strafe von 3 Jahren und 9 Monaten.

Waldhütte illegal bewohnt

Weil Yves R. eine Waldhütte illegal bewohnt hatte, kontrollierten ihn Polizisten. Mit einer Schreckschusswaffe bedrohte er als Einzelner mehrere Polizisten, die ihm daraufhin ihre Waffen übergaben. Anschließend flüchtete er mit den Waffen in den naheliegenden Wald.

2500 Polizistn fanden ihn nicht

Mit der großangelegten Fahndung unter Einsatz von 2.500 Polizisten und Hubschraubern konnte er tagelang nicht aufgefunden werden, bis eine Zivilperson ihn entdeckte und die Polizei informierte. Bei der anschließenden Festnahme – 5 Tage nach seinem Verschwinden – verletzte er einen Polizisten mit einem Beil am Fuß. Das Urteil fußte schlußendlich auf schwerer Körperverletzung und dem Tatvorwurf der Geiselnahme.

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