Ministerpräsident Laschet erlaubt in NRW den Baumärkten die Öffnung auch für Privatpersonen. Die erlaubte Produktpalette ist allerdings denkbar schmal – alles andere muss abgesperrt werden:
Erlaubt sind nur:
- Gemüsepflanzen
- Blumenziebeln
- Saatgut
- Für Obiges benötigtes Zubehör
Bereits zuvor war den Baumärkten erlaubt worden, verderbliche Schnitt- und Topfblumen zu verkaufen.
Alle anderen Bereiche im Baumarkt, bzw. Gartenmarkt müssen abgetrennt werden, sodass Kunden keinen Zugang haben.
Öffnen – mit obigem Sortiment – dürfen laut NRW-Corona-Schutzverordnung Baumärkte und Gartenmärkte.
Symbolfoto zeigt Baumarkt in Baden-Württemberg (c) by BSF