Die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten der Länder haben gestern abend bis weit in die Nacht getagt, bis halbwegs Einigkeit bei den Regelungen der Lockerungen im Kampf gegen das Coronavirus herrschte. Kurz vor 21 Uhr unterbracht man die Videositzung für eine Stunde, um danach bis weit nach Mitternacht zu verhandeln. Verständigt hat man sich auf Öffnungen vor allen Dingen in Regionen, in denen nachhaltig eine 7-Tage-Inzidenz von maximal 50 herrscht.
Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz haben bereits angekündigt, ab Montag, 8.3. vieles wieder öffnen zu wollen.
Das wurde beim Corona-Gipfel beschlossen:
- Grundsätzlich soll der Lockdown noch bis 28.3.2021 weiter gelten
- Blumenläden, Buchhandlungen und Gartenmärkte dürfen ab Montag, 8.3.2021 wieder öffnen – mit Personenbegrenzungen. In vielen Bundesländern haben Blumenläden und Gartenmärkte ohnehin schon auf.
- Kontaktbeschränkungen sollen ab 8.3. gelockert werden: Dann dürfen sich zwei Haushalte mit bis zu 5 Personen treffen
- Arztpraxen sollen ab Ende März/Anfang April auch Corona-Impfstoffe verimpfen – wie genau und welche wurde noch nicht geregelt
Handelsöffnungen sind möglich:
- Liegt eine Inzidenz von unter 50 für 7 Tage nacheinander vor, kann der Handel öffnen – die Begrenzung liegt dabei auf einen Kunden pro 10qm Verkaufsfläche, wenn der Laden bis zu 800qm groß ist
- Liegt die Inzidenz zwischen 50 und 100 können die Bundesländern den Handel ab dem 8.3. auch öffnen, aber nur für Shopping nach Termin (Click & Meet), d.h. der Kunde muss vorher einen Termin für seinen Besuch im Laden buchen
Museen, Sport etc.:
- Liegt die Inzidenz unter 100, kann Sport alleine, zu zweit oder Sport in Gruppen von bis zu 10 Kindern (bis 14) außen durchgeführt werden
- Museen, Galerien, Zoos etc. können bei Einhaltung der 50er-Inzidenz öffnen. Bei Inzidenzen zwischen 50 und 100 nur mit individuell gebuchten Zeitfenstern
Außengastronomie
- Wenn nach Einzelhandelsöffnung für 14 Tage die 7-Tage-Inzidenz bei unter 100 liegt, kann die Außengastronomie ab dem 22.März öffnen – unter strengen Auflagen. So dürfen an einem Tisch nur Personen aus deinem Haushalt sitzen. Wollen Personen aus mehreren Haushalten an einem Tisch sitzen, muss ein tagesaktueller Coronatest vorliegen. Akzeptiert werden auch Schnelltests und sogar Selbsttests. Bei Inzidenzen unter 50 sind großzügigere Öffnungen der Außengastronomie möglich.
Kino, Theater, Oper, Sport im Innenbereich:
- Ab dem 22.März sollen auch bei Inzidenzen unter 100 öffnen: Theater, Konzerthäuser, Opernhäuser und Kinos, sowie auch kontaktfreier Sport im Innenbereich, worunter auch Fitnessstudios fallen. Hier wären allerdings bei Inzidenzen von 50 bis 100 tagesaktuelle Coronatests (Schnelltests oder Selbsttests) erforderlich.
„Notbremse“ bei Inzidenz über 100 vereinbart
Steigt die Inzidenz über 100 und bleibt für 3 Tage dort, werden automatisch die Regeln wieder eingeführt, die bis zum 7.März gegolten haben, also wieder alles zum größten Teil geschlossen. Dies gilt sowohl für Kontaktbeschränkungen (dann wieder max. 1 Person) als auch für Schließungen.
Innengastronomie, Hotel, Reisen und Veranstaltungen
Über das weitere Vorgehen hinsichtlich Hotels, Reisen, Veranstaltungen und Innengastronomie soll am 22.März neu verhandelt werden – unter Berücksichtigung der dann aktuelle Verhältnisse, vor allen Dingen Inzidenz, Intensivbettenbelegung, Impfungen etc.
Freizeitveranstaltungen mit bis 50 Teilnehmern außen
Können frühestens ab 5.April stattfinden, wenn das Infektionsgeschehen übersichtlich bleibt
Homeoffice-Regelung bleibt bis Ende April
Bis Ende April bleibt die Homeoffice-Regelung gültig, wonach Arbeitgeber den Beschäftigten die Arbeit im Homeoffice ermöglichen müssen, sofern dies bei der Tätigkeit möglich ist.
Grafische Übersicht der Regelungen des Corona-Gipfels vom 3.3.2021
Die Bundesregierung hat folgende Grafik zur Übersicht der neuen Regelungn erstellt, die das komplexe Thema etwas übersichtlicher darstellt:
[…] verkündet als erstes Bundesland, dass der Einzelhandel ab Montag wieder öffnet. Wie am Corona-Gipfel am 3.3. vereinbart, werden Zulassungsbeschränkungen für Kunden […]
[…] Coronagipfel am 3.3. hatte man sich darauf geeinigt, dass die Länder weitgehend selbst die schulischen Dinge regeln […]
[…] ausgewiesen und ist damit wieder über der Marke von 35, aber noch unter 50, sodass nach den Corona-Beschlüssen vom 3.3.2021 auf der Ministerpräsidenten-Konferenz der Einzelhandel ab 8.3. öffnen dürfte. Ob […]
[…] die Stadt Freiburg in Gefahr, nicht die Lockerungen ab dem 8.3. durchsetzen zu können, die der Corona-Gipfel vom 3.3. hervorgebracht […]