Maskenpflicht auch für Grundschüler in Baden-Württemberg

mundschutz-schule-lehrererin

mundschutz-schule-lehrererin

Ab kommenden Montag gilt in Baden-Württemberg die Maskenpflicht auch an Grundschulen und zwar für Lehrkräfte und Schüler. 5. und 6. Klassen können zudem zur Umsetzung der Abstandsregel auch auf Wechselunterricht umsteigen. Eine geänderte Corona-Verordnung für das Land ist noch in der Abstimmung, teilt die Landesregierung mit.

Die Masken-Tragepflicht für die Schüler gilt im Unterricht UND außerhalb der Unterrichtsstunden. Vorgeschrieben sind eigentlich medizinische Masken auch für Grundschüler, in einer Übergangszeit will man auch Alltagsmasken akzeptieren, wenn nicht ausreichend medizinische Masken (für Kinder) besorgt werden können.

An weitergehenden Schulen müssen jedoch ab kommenden Montag medizinische Masken getragen werden.

Weitere Öffnungen werden zurückgestellt

Die Landesregierung plant darüber hinaus, weiterere Öffnungen, die eigentlich zum 22.3.2021 vorgesehen waren, zurückzustellen, weil stabile oder gar zurückgehende Inzidenzwerte nicht in Sicht seien. Dies betrifft z.B. auch die Gastronomie.

Die mobile Version verlassen