Der Bundesrat muss am Donnerstag (22.4.2021) noch zustimmen, aber heute hat der Bundestag die neue, bundeseinheitliche Notbremse beschlossen:
Die Notbremse tritt in einem Stadtkreis oder Landkreis in Kraft, wenn der Inzidenzwert von 100, bzw. 165 für Schulen überschritten wird.
Ab einer Inzidenz von über 100 (drei Tage nacheinander) gilt:
- Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr. Paare dürfen dann nachts nicht mehr zusammen auf die Straße. Wer alleine z.B. joggen möchte, darf dies bis Mitternacht tun. Aber nur alleine und nicht zu zweit oder in Gruppen. Nach 22 Uhr darf man ansonsten nur noch aus triftigem Grund draußen sein (z.B. Weg zur Arbeit, Versorgung von Tieren oder Angehörigen) Der Weg zur Tankstelle oder zum Imbiss, um etwas einzukaufen , gehört nicht zu den triftigen Gründen.
- In den Einzelhandel darf man bei Inzidenzen von über 100 nur noch mit einem negativen Corona-Test und einem vorher gebuchten Termin (Click & Meet). Ausnahme: Lebensmittelhandel, Drogerien, Buchhandel, Reformhäuser, Tierbedarf, Gartenmärkte, Blumenläden. Ab einer Inzidenz von 150 geht auch das nicht mehr, dann gibt es nur noch Lieferung oder Click und Collect (Abholung vorher bestellter Waren)
- Private Treffen werden beschränkt auf ein haushalt plus eine weitere Person (Kinder bis 14 zählen nicht), außer bei Zusammenkünften von Ehepartnern, Lebenspartnern oder der Wahrnehmung von Sorgerecht oder Umgangsrecht
- Trauerfeiern werden nur bis 30 Teilnehmer erlaubt sein
- Zoos und Botanische Gärten dürfen Besucher in die Außenbereiche lassen, wenn diese einen negativen Coronatest vorweisen können (nicht notwendig für Kinder bis 6)
Ab einer Inzidenz von 165 macht die Schule dicht
Überschreitet die Inzidenz drei Tage nacheinander auch die 165, so wird ab dem übernächsten Tag der Präsenzunterricht verboten – Ausnahmen sind nur für Abschlussklassen und Förderschulen möglich.
Wir wurde im Bundestag über die Notbremse abgestimmt?
Im Bundestag wurde wie folgt abgestimmt:
- 342 Abgeordnete stimmten für die Änderung im Infektionschutzgesetz
- 250 Abgeordnete stimmten dagegen
- 64 Abgeordnete enthielten sich
Wo kann ich die Gesetzesänderungen der Notbremse nachlesen?
Die Gesetzesänderungen, die heute durch den Bundestag gegangen sind, kann man z.B. hier nachlesen: Bundestag Bevölkerungsschutz
Wann fällt die Notbremse wieder weg?
Ist die Inzidenz im Stadtkreis oder Landkreis 3 Tage lang unter 100, fällt die Notbremswirkung wieder weg.
Was bleibt auch weiterhin zu?
Freunde des Europaparks werden sich noch ein wenig gedulden müssen, denn auch weiterhin bleiben geschlossen:
- Freizeitparks
- Indoor-Spielplätze
- Schwimmbäder
- Diskotheken, Klubs
- Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen
- Prostitutionsstätten
- Theater, Oper, Konzerthäuser, Bühnen
- Musikklubs
- Kinos
- Museen
- Ausstellungen und Gedenkstätten
Wie lange soll die Notbremse längstens gelten?
Längstens bis 30.6.2021, sofern der Bundestag bis dahin immer noch eine epidemische Lage annimmt.
Gilt die Ausgangssperre auch für Bundestagsabgeordnete?
Nein. Im Gesetz sind Mandatsträger (Bundestagsabgeordnete) ausdrücklich von der Ausgangssperre ausgenommen, wenn Sie in Ausübung ihres Berufs unterwegs sind, was sie im Zweifel immer sind.