Ab heute FFP2-Maske in Bus und Bahn

ffp2-maske-mundschutz

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Mit den Änderungen zum Infektionsschutzgesetz wird es ab heute auch Pflicht, im öffentlichen Personenverkehr eine FFP2-Maske zu tragen. In Bus und Bahn reichen daher ab heute nicht mehr die sonst üblichen OP-Masken oder irgendwelche Tücher oder selbst genähten Exemplare, sondern nur noch medizinische Masken mit mindestens FFP2-Standard.

Ansonsten kann ein Bußgeld erhoben werden und ein Beförderungsausschluss ausgesprochen werden.

FFP2-Masken überall im Handel

Mittlerweile sind FFP2-Masken überall im Handel relativ preiswert zu erwerben und können darüber hinaus in Apotheken oder auch online erworben werden.

Täglich wechseln erhöht die Hygiene

In Sachen Müllvermeidung wenig nachhaltig, aber die meisten Experten empfehlen, solche FFP2-Masken täglich zu wechseln, d.h. benutzte Masken zu entsorgen und eine neue zu benutzen. Im Netz kursieren auch diverse Methoden, wie man FFP2 Masken desinfizieren kann.

FFP2-Pflicht gilt auch in Taxen und auf Bahnsteigen

Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske gilt auch bei der Personenbeförderung in Taxen und auch in Wartebereichen wie Bushaltestellen oder Bahnsteigen. Entgegen landläufiger Meinung befreit der Wunsch, zu rauchen, nicht von der Tragepflicht einer Maske. Auch nicht auf Bahnsteigen. In Freiburg hat die Deutsche Bahn daher auch alle bisherigen Raucherbereiche an Bahnsteigen mit Hinweisen zum Rauchverbot versehen. Auch dort ist das Rauchen verboten.

FFP2-Maskenpflicht greift ab Inzidenz von 100

Die FFP2-Maskenpflicht in Bus und Bahn greift ab einer Inzidenz von 100. Beträgt die Inzidenz unter 100 reicht eine medizinische Maske (OP-Maske oder FFP2-Maske). Wer allerdings z.B. mit dem Zug von Freiburg nach Frankfurt fährt, benötigt beim Losfahren möglicherweise noch keine FFP2-Maske, spätestens aber bei der Ankunft und theoretisch auch beim Durchqueren von Städten mit höherer Inzidenz.

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