In Baden-Württemberg haben heute Vertreter aus Wirtschaft, Gastronomie, Tourismus und Handel der Landesregierung im Gespräch klar gemacht, dass die dauerhafte Schließung und Einschränkung auf Dauer nicht nur unlustig, sondern existenzbedrohend ist. Nach den Gesprächen verkündete die Landesregierung, dass u.a. die Außengastronomie in Kürze öffnen kann – vorausgesetzt die 7-Tage-Inzidenz in dem betroffenen Kreis ist 5 Tage nacheinander unter 100. Ein Hygiene- und Testkonzept ist überdies Bedingung.
Auch Hotels und Einzelhandel dürfen öffnen
Auch Hotels und Einzelhandel dürfen gleichermaßen öffnen. Wenn sich diese erste Öffnungsstufe bei stabilen Inzidenzen 14 Tage lang bewährt habe, könne die nächste Öffnungsstufe stattfinden.
Die Öffnungen von Gastronomie, Handel und Einzelhandel können allerdings nur tagesaktuellen Testungen, Kontakt-Apps und begrenzten Besucherzahlen stattfinden.
Exaktes Konzept soll nächste Woche beschlossen werden
In der nächsten Woche will man die exakten Rahmenbedingungen und Verordnungen zustande bringen.
Was soll im ersten Schritt zeitnah öffnen?
Liegt die Inzidenz 5 Tage unter 100, soll ab dem übernächsten Tag folgendes erlaubt/geöffnet sein:
Einzelhandel
Außengastronomie
Außenbereiche zoologische/botanische Gärten
Autokinos
Archive, Bibliotheken
Bäder, Badeseen
Galerien, Museen
Gedenkstätten
Hotels (Gastronomie für Hotelgäste)
Kulturveranstaltungen im Freien
kontaktarmer Sport (max. 10)
Was folgt dann in Öffnungsstufe 2?
Hat sich Öffnungsstufe 1 14 Tage bewährt und die Inzidenzen sind stabil unter 100, können folgende Bereiche öffnen:
Musikschulen/Kunstschulen mit Besucherbegrenzung und außen/innen
Volkshochschulen
Messen mit Begrenzung
Sport Innenbereich, kontaktarm
Theater, Oper, Konzert, Kino mit Besucherbegrenzung
Veranstaltungen mit Besucherbegrenzung
Glaubensgemeinschaften, religiöse Zusammenkünfte mit Besucherbegrenzung
Restaurants, Gastronomie
Öffnungsstufe 3
Wenn die Öffnungsstufe 2 14 Tage lang funktioniert hat, die Inzidenzen immer noch unter 100 sind und die Politiker sich zwischenzeitlich nichts anderes überlegt haben, können dann auch die folgenden Bereiche öffnen:
- Veranstaltungen mit größerer Besucherzahl, wie bspw. Theater, Konzerte, etc.
- Messen, Großveranstaltungen
- Freizeitparks (z.B. Europa-Park)
- Hallenbäder
- Sonstiges
Damit hätte dann auch Deutschlands größter Freizeitpark eine Öffnungsperspektive.
Die Landesregierung hat die Öffnungsschritte in einer Tabelle zusammengestellt: