Ein Unternehmer aus Essen bezahlt die Nichtabführung son Sozialabgaben mit einer Gefängnisstrafe von 3 Jahren – ohne Bewährung. So urteilte das Landgericht Essen jüngst, nachdem das Hauptzollamt Duisburg herausgefunden hatte, dass der Gebäudereinigungsunternehmer Sozialabgaben und auch Steuern teilweise nicht abgeführt hatte. Bei Durchsuchungen und Sicherstellungen stellte man Unterlagen sicher, die das Gericht zur Annahme brachten, dass der Unternehmer Sozialabgaben und Steuern im Volumen von 2 Millionen nicht gezahlt hatte. Dafür wurde er nun mit einer Gefängnisstrafe von 3 Jahren bedacht.
Bei der katholischen Kirche hat Nichtzahlen im größeren Ausmaß keine Konsequenzen
In der Erzdiözese Freiburg hatte die katholische Kirche ebenfalls ein Verfahren am Hals, weil die Rentenversicherung bei einer Prüfung festgestellt hatte, dass Abgaben im Millionenbereich nicht entrichtet worden sind. Die katholische Kirche musste deswegen einen Betrag über 100 Millionen Euro zurückstellen. Während der private Unternehmer ins Gefängnis wandert, ist strafrechtlich bei der katholischen Kirche allerdings niemand belangt worden. Die Staatsanwaltschaft konnte keinen Vorsatz erkennen.
In der katholischen Kirche hat man schlichtweg nicht gewusst, dass man Sozialabgaben und Steuern auf bestimmte Beschäftigungsverhältnisse hätte zahlen müssen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
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