Am heutigen Donnerstag, den 3.6.2021 hat die Landesregierung von Baden-Württemberg weitere Lockerungen in Sachen Coronavirus beschlossen, die ab kommenden Montag, 7.6.gelten sollen:
Bei stabiler 7-Tage-Inzidenz unter 35 (fünf aufeinander folgende Tage) gilt:
- Außengastronomie darf auch wieder ohne Coronatest besucht werden, man muss also nicht geimpft, getestet oder genesen sein, um im Restaurant oder Cafe draußen zu sitzen
- Freibad und Open-Air-Kulturveranstaltungen dürfen ohne Coronatest besucht werden.
- Veranstaltungen im Freien können mit bis zu 750 Besuchern stattfinden (Kultur-, Vortrags-, Informationsveranstaltungen, Wettkampfveranstaltungen im Amateur-, Profi- und Spitzensport
- In Gastronomiebetrieben sind Feiern bis zu 50 Personen erlaubt, was Hochzeiten wieder etwas einfacher machen sollte – allerdings muss man dafür auch weiterhin getestet, genesen oder geimpft sein. AUSNAHME: TANZVERANSTALTUNGEN – diese sind auch weiterhin nicht erlaubt.
Städte wie Freiburg oder Emmendingen freuen sich
In Städten wie Freiburg oder Emmendingen, wo seit Tagen die Inzidenz sogar deutlich unter 30 ist, kann es direkt am Montag losgehen mit der Öffnung der Außengastronomie ohne Test. Die Gastronomen werden den Freitag und den Samstag zum Einkauf und Ordern nutzen müssen…
Kneipen und Restaurants dürfen bis 1 Uhr nachts öffnen
Ist die Inzidenz 5 Tage zuverlässig nacheinander unter 50, dürfen Restaurants und Kneipen zukünftig nachts bis 1 Uhr öffnen. Das wird so mancher Abend-Gastronom begrüßen.
Schüler-Tests auch außerhalb der Schule gültig
Eine weitere Neuerung hat man in Baden-Württemberg eingeführt: Schüler, die sich für den Präsenzunterricht in der Schule auf das Coronavirus testen lassen, können diesen Test auch 60 Stunden lang außerhalb der Schule nutzen, sofern ein negatives Testergebnis irgendwo verlangt wird. Dies gilt bei 7-Tage-Inzidenzen unter 100.
Nach Gerichtsbeschluss dürfen Spielhallen ab Montag wieder öffnen
Die Betreiberin mehrerer Spielhallen in Sigmaringen hatte gegen die Corona-bedingte Schließung von Spielhallen einen Eilantrag gestellt und vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Recht bekommen. Die seit November 2020 andauernde Schließung sei zwischenzeitlich nicht mehr verhältnismäßig urteilte das Gericht. Noch im März hatte man das anders gesehen – da waren aber die Inzidenzzahlen auch noch höher. Der Beschluss zur Öffnung ist unanfechtbar. Damit dürfen Spielhallen in Baden-Württemberg ab Montag wieder die Türen öffnen, da die Betriebsuntersagung für Spielhallen ab Montag vom Gericht außer Vollzug gesetzt wurde. (Az. 1 S 1962/21)
Städte mit 7-Tage-Inzidenzen unter 35 in Baden-Württemberg
Gemäß Robert-Koch-Institut vom heutigen Donnerstag (3.6.2021) haben die folgende Städte aktuell eine 7-Tage-Inzidenz von unter 35 in Baden-Württemberg:
- Stadtkreis Heidelberg: 13,0
- Landkreis Emmendingen: 18,6
- Stadtkreis Karlsruhe: 23,1
- Landkreis Rhein-Neckar-Kreis: 24,3
- Landkreis Calw: 24,5
- Landkreis Bodenseekreis: 24,8
- Landkreis Ortenaukreis: 25,1
- Landkreis Waldshut: 25,1
- Stadtkreis Freiburg: 27,2
- Landkreis Esslingen: 29,3
- Landkreis Konstanz: 30,7
- Landkreis Karlsruhe: 31,5
- Landkreis Böblingen: 32,6
- Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald: 34,5
Wer fünf Tage nacheinander unter 35 liegt, darf die Außengastronomie auch ohne „getestet, genesen oder geimpft“ öffnen.