Neu ab 1.7.2021: Steuerfreigrenze bei Import aus Nicht-EU-Ländern fällt weg

DHL Deutsche Post Paketporto

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Bislang konnten Deutsche in China oder anderen Nicht-EU-Ländern Ware bestellen, die bei einem angenommenem Wert von bis zu 22 Euro nicht der Versteuerung in Deutschland unterworfen wurde. Dies hatte Wettbewerbsvorteile vor allen Dingen für chinesische und Schweizer Händler zur Folge, die sich das zunutze machten.

Diese 22-Euro-Grenze fällt ab 1.Juli 2021 weg, – damit sind alle Importe aus Nicht-EU-Ländern in Deutschland umsatzsteuerpflichtig. Dies gilt auch für Waren mit einem Wert von unter 22 Euro.

Deutschland verzichtet allerdings auf das Erheben von Einfuhrabgaben von weniger als 1 Euro, d.h. auch weiterhin können Waren bis 5,26 Euro Gesamtwert ohne Einfuhrabgaben zugestellt werden.

Servicepauschale des Zustellers könnte Einfuhr teuer machen

Besteller solcher Waren müssen zukünftig damit rechnen, dass das Zustellunternehmen die Versteuerung bei der Einfuhr übernimmt und dies dann zuzüglich einer Servicepauschale vom Empfänger einzieht. Damit könnten sich Kleinsendungen maßgeblich verteuern.

Händler im Ausland können die Steuer übernehmen

Die Händler im Ausland könnten die Steuer bis zu einem Artikelwert von 150 Euro auch übernehmen und direkt an die Steuerbehörden in der EU abführen. Dazu müssten sie sich im IOSS-System anmelden (Import One Stop Shop). Bei Einkauf von Händlern, die dem IOSS-System angeschlossen sind, muss der Sendungsempfänger dann keine Einfuhrabgaben bei der Zustellung bezahlen.

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