Wer ab Mittwoch, den 24.11.2021 den Freiburger Weihnachtsmarkt besuchen will, sollte sich schon einmal darauf vorbereiten, dass dazu ein Stäbchen in die Nase muss. Den Weihnachtsmarkt darf nach der neuen Corona-Verordnung in Baden-Württemberg nur noch derjenige besuchen, der von Corona genesen oder vollständig gegen Corona geimpft ist UND ZUSÄTZLICH einen aktuellen negativen Test vorweisen kann.
Ein negativer Antigen-, also Schnelltest darf dabei maximal 24h alt sein, ein teurerer PCR-Test darf maximal 48 h alt sein.
Ohne Test ist der Besuch des Freiburger Weihnachtsmarkts nicht mehr möglich.
Regelung bis 23.11.2021 auf dem Freiburger Weihnachtsmarkt:
Bis zum 23.11.2021 konnte jeder auf den Freiburger Weihnachtmarkt. Nur derjenige, der dort etwas zum sofortigen Verzehr gekauft hat, musste nachweisen, dass er genesen oder geimpft ist. Gleiches galt für Nutzer von Fahrgeschäften, z.B. Kinder-Karussells. Mobile und stationäre Scouts, die Warnwesten trugen, haben Bändchen gegen 1 Euro abgegeben, die signalisieren sollten „Ich bin genesen oder geimpft“, was dem Standbetreiber signalisierte, dass er Speisen oder Getränke abgeben konnte.
Alarmstufe II in Freiburg
Für Freiburg bedeutet die Alarmstufe II in Sachen Corona ab Mittwoch noch Folgendes:
- Besuch von Clubs, Discotheken und Bars nur noch mit 2G Plus (also genesen oder geimpft und zusätzlich getestet)
- Besuch von Restaurants im Innenbereich nur noch mit 2G (genesen oder geimpft)
- Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, z.B. Busse und Straßenbahnen der VAG nur noch mit 3G (genesen, geimpft oder getestet).
- Am Arbeitsplatz gilt auch 3G: Arbeitnehmer, die nicht genesen oder geimpft sind, müssen sich testen lassen, wenn sie bei der Arbeit in Kontakt mit anderen Kollegen oder Kunden kommen.
- 2G gilt auch im Kino, Freizeitpark oder Bädern
Aktuelle Corona-Verordnung Baden-Württembergs
Die aktuelle Corona-Verordnung Baden-Württembergs finden Sie hier. Der Server der Landesregierung ist allerdings am Dienstagabend (23.11.2021) unter der Last der vielen Zugriffe zusammengebrochen. Die Änderungen zur vorherigen Verordnung findet man hier.
[…] hätte bereits heute am 24.11.2021 bereits der Zugang zum Weihnachtsmarkt nur noch für Menschen erlaubt sein dürfen, die neben dem Geimpft- oder Genesenen-Status auch einen…. So regelt es die Corona-Landesverordnung Baden-Württembergs, die ab heute […]