Da hatte ein 69 Jahre alter Fahrer an der Grenze von der Schweiz nach Deutschland die Rechnung ohne den guten Riecher der Zoll-Beamten gemacht: Bei einer kürzlich erfolgten Kontrolle am Grenzübergang Bietingen wurder Rentner sowie seine Begleiterin gefragt, ob er anmeldepflichtige Waren dabei hätte. Dies wurde ebenso verneint wie die Frage nach mitgeführten Barmitteln über 10.000 Euro.
Bei einer anschließenden Kontrolle fanden die Beamten allerdings in der Bauchtasche des Rentners eine sorgfältig aufbewahrte Auszahlungsquittung einer Schweizer Bank über 85.000 Euro. Die Zöllner durchsuchten daraufhin das Fahrzeug und das Gepäck und fanden in einem Rucksack 85.000 Euro Bargeld.
Zoll nahm Sicherheitsleistung von 22.000 Euro gleich entgegen
Wegen des Nichtanmeldens der mitgeführten Barmittel wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Wegen der zu erwartenden hohen Geldstrafe wurde sicherheitshalber 22.000 Euro gleich einbehalten. Ob die Zollbeamten auch eine Kontrollmitteilung an das zuständige Wohnsitzfinanzamt gefertigt haben, ist nicht übermittelt, aber anzunehmen.
Foto: (c) Hauptzollamt Singen