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Der kommende Bundeskanzler Scholz hat es zusammen mit der ausscheidenden Bundeskanzlerin Merkel heute verkündet: Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass zukünftig der Zutritt im Einzelhandel nur noch für Genesene und Geimpfte möglich sein wird. Ungeimpfte haben dann weder mit noch ohne Test Zutritt zum Einzelhandel. Nicht davon betroffen sind die Geschäfte des Grundbedarfs wie Supermarkt, Drogerie, Post etc.

Wer jedoch in ein Kaufhaus oder ein Modegeschäft hinein möchte, kann dies zukünftig nach dem Willen von Bund und Ländern nur noch als Genesener oder Geimpfter (2G-Regelung).

2G auch für Freizeitveranstaltungen

Die 2G-Regelung gilt nicht nur für Geschäfte, sondern auch für Freizeitveranstaltungen. Insbesondere soll die 2G-Regel gelten auch für:

  • Kino
  • Theater
  • Restaurants
  • weitere Einrichtungen von Kultur und Freizeit

Was wurde noch beschlossen?

  • Bars und Diskotheken werden bei höheren Inzidenzen (350/100.000) geschlossen
  • Apotheker und auch Zahnärzte können künftig impfen
  • Feuerwerksverbot an Silvester
  • Strenge Kontaktbeschränkung für Ungeimpfte: Eigener Haushalt + 2 weitere Personen eines anderen Haushalts (Kinder bis 14 ausgenommen)
  • Zuschauer-Beschränkungen für Großveranstaltungen, z.B. Fußballspiele. Hier dürfen innen wie außen nur maximal 30 bis 50% der Kapazitäten genutzt werden. In Innenräumen gibt es eine Obergrenze von 5.000 Personen. Bei Veranstaltungen im Freien von 15.000 Menschen.
  • Bei Fußballspielen maximal 15.000 Zuschauer, die Maske tragen müssen und unter Anwendung der 2G-Regel Einlass fanden. Bei hohen Inzidenzen können auch Geisterspiele ohne Zuschauer angeordnet werden.
  • In Schulen soll für alle Klassen eine Maskenpflicht gelten.
  • Silvester und Neujahr gibt es ein An- und Versammlungsverbot. Der Verkauf von Böllern und Feuerwerk wird verboten. An publikumsträchtigen Plätzen und Orten wird es ein Feuerwerksverbot geben.

Einzelhandel muss auch kontrollieren

In der Ministerpräsidenten-Konferenz wurde noch einmal klargestellt, dass der Einzelhandel die Zugangsbeschränkung auch kontrollieren müssen. Ein bloßes Schild-auf-die-Tür-Kleben und dann hoffen, dass sich alle daran halten, reiche nicht aus. Zwar müsse nicht direkt am Eingang kontrolliert werden, sondern es reiche auch eine Kontrolle im Innern aus, aber es muss kontrolliert werden.

Ab wann gilt die 2G-Regel für den Einzelhandel?

Die Ministerpräsidentenkonferenz hat sich auf kein fixes Datum geeinigt. Die einzelnen Bundesländer werden das nach und nach umsetzen. Die 2G-Regel für den Einzelhandel gilt bereits in :

  • Berlin
  • Brandenburg
  • Sachsen
  • Thüringen
  • Hamburg (ab 4.12.2021)
  • Schleswig-Holstein (ab 4.12.2021)

In Baden-Württemberg will man noch strenger sein

Ministerpräsident Kretschmann hat für Baden-Württemberg angekündigt:

  • Weihnachtsmärkte werden geschlossen
  • Alkoholverbot im öffentlichen Raum
  • Sportgroßveranstaltungen ohne Publikum oder mit deutlich weniger Zuschauern
  • Kontaktbeschränkung für Ungeimpfte: 1 Haushalt plus EINE weitere Person

Am Freitag will Baden-Württemberg über die genaue Ausgestaltung informieren. Ein Teil der Regelungen soll dann schon am Samstag, 4.12. in Kraft treten.

Von BSF

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