In den Einzelhandel geht es nur noch mit 2G: genesen oder geimpft

Einzelhandel-g2-shopping

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Der kommende Bundeskanzler Scholz hat es zusammen mit der ausscheidenden Bundeskanzlerin Merkel heute verkündet: Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass zukünftig der Zutritt im Einzelhandel nur noch für Genesene und Geimpfte möglich sein wird. Ungeimpfte haben dann weder mit noch ohne Test Zutritt zum Einzelhandel. Nicht davon betroffen sind die Geschäfte des Grundbedarfs wie Supermarkt, Drogerie, Post etc.

Wer jedoch in ein Kaufhaus oder ein Modegeschäft hinein möchte, kann dies zukünftig nach dem Willen von Bund und Ländern nur noch als Genesener oder Geimpfter (2G-Regelung).

2G auch für Freizeitveranstaltungen

Die 2G-Regelung gilt nicht nur für Geschäfte, sondern auch für Freizeitveranstaltungen. Insbesondere soll die 2G-Regel gelten auch für:

Was wurde noch beschlossen?

Einzelhandel muss auch kontrollieren

In der Ministerpräsidenten-Konferenz wurde noch einmal klargestellt, dass der Einzelhandel die Zugangsbeschränkung auch kontrollieren müssen. Ein bloßes Schild-auf-die-Tür-Kleben und dann hoffen, dass sich alle daran halten, reiche nicht aus. Zwar müsse nicht direkt am Eingang kontrolliert werden, sondern es reiche auch eine Kontrolle im Innern aus, aber es muss kontrolliert werden.

Ab wann gilt die 2G-Regel für den Einzelhandel?

Die Ministerpräsidentenkonferenz hat sich auf kein fixes Datum geeinigt. Die einzelnen Bundesländer werden das nach und nach umsetzen. Die 2G-Regel für den Einzelhandel gilt bereits in :

In Baden-Württemberg will man noch strenger sein

Ministerpräsident Kretschmann hat für Baden-Württemberg angekündigt:

Am Freitag will Baden-Württemberg über die genaue Ausgestaltung informieren. Ein Teil der Regelungen soll dann schon am Samstag, 4.12. in Kraft treten.

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