Urteil: Observationen von Hartz4-Beziehern durch Jobcenter sind unzulässig

hartz4-Satz-2021

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Die Mitarbeiter im Jobcenter haben die Aufgabe zu prüfen, ob einem Hartz4-Antragsteller die Leistungen auch rechtmäßig zustehen. Dabei dürfen sie die Prüfung allerdings nicht zur Observation ausarten lassen, urteilte das Oberverwaltungsgericht in Thüringen unter AZ: 1 KO 527/08. Verdeckte Beobachtungen durch Außendienstmitarbeiter sind generell unzulässig.

Natürlich ist es den Mitarbeitern des Jobcenters auch weiterhin möglich, z.B. durch Hausbesuche oder Einsichtnahme in Unterlagen Erkenntnisse zu gewinnen.

Was darf der Jobcenter-Mitarbeiter bei Hausbesuchen?

Die Jobcenter-Außendienstler dürfen nach §20 SGB X Ermittlungen betreiben, – auch bei Hausbesuchen. Dabei gilt Folgendes:

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