Urteil: Wer eine bulgarische Rundumpflege bucht, muss auch rund um die Uhr bezahlen

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Manche Unternehmen werben damit, eine 24h-Pflege aus dem osteuropäischen Ausland für wenig Geld anbieten zu können. Die Pflegerinnen ziehen dann meist bei der zu pflegenden Person ein und sind Tag und Nacht für sie da. Die vergleichsweise geringe Vergütung von 1500 bis 3000 Euro im Monat dafür wird dabei zumeist über eine ausländische Agentur abgerechnet.

Dieser Schuss kann auch nach hinten losgehen, wie jetzt ein Urteil gezeigt hat: Einer bulgarischen Klägerin müssen über 30.000 Euro nachgezahlt werden: Die bulgarische Pflegekraft betreute eine 90 Jahre alte Frau in Deutschland und erhielt dafür gemäß Arbeitsvertrag 1.560 Euro im Monat. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat nun entschieden, dass der Frau alle Stunden der Betreuung, auch die der Bereitschaft vergütet werden müssen. Im konkreten Fall müssen der Bulgarin nunmehr über 38.000 Euro nachgezahlt werden.

Dass im Arbeitsvertrag nur 30 Wochenstunden enthalten waren, sei unerheblich, da das Unternehmen eine 24-Stunden-Pflege zu Hause versprochen hatte. Der Arbeitsvertrag war über eine deutsche Vermittlungsagentur mit einer bulgarischen Firma zustande gekommen. Ähnliche Verträge dürften zu Tausenden in Deutschland geschlossen worden sein.

Geklagt hatte die Pflegekraft darauf, dass sie 24h am Tag den Mindestlohn erhalten müsse. Das Gericht hat dem – mit Ausnahme einiger weniger Stunden, wo die zu Pflegende Besuch hatte oder im Restaurant war – stattgegeben.

DGB Rechtsschutz half bei Durchsetzung

Der DGB Rechtsschutz half der bulgarischen Pflegekraft bei der Durchsetzung ihrer Forderung. Das Urteil (LAG Berlin-Brandenburg, Aktenzeichen 21 Sa 1900/19) dürfte bundesweit für Unruhe bei Vermittlern osteuropäischer Pflegekräfte und betroffenen Angehörigen sorgen, – drohen doch gewaltige Nachzahlungen.

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