Ab heute 5 Tage Masken-Tragepflicht für Infizierte, aber keine Isolationspflicht

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Baden-Württemberg geht einen eigenen Weg in Sachen Corona: Ab heute, 16.11.2022, entfällt die Isolationspflicht für mit Covid-19 Infizierte. Infizierte sollen sich zuhause aufhalten, müssen dies aber nicht mehr.

5 Tage Pflicht, Maske zu tragen

An die Stelle der Isolationspflicht tritt aber eine Masken-Tragepflicht außerhalb des eigenen Hauses:

Die Pflicht zum Tragen der Maske soll 5 Tage nach Feststellen der Infektion gelten.

Einen ähnlichen Weg via Verordnung haben auch andere Bundesländer eingeschlagen:

Wer vor Ablauf der 5-Tage-Frist durch einen negativen PCR-Test nachweist, dass er nicht mehr infektiös ist, darf die Frist abkürzen.

Ausnahmen sind vorgesehen

Gefangene, die in Gefängnissen untergebracht sind, werden allerdings nicht entlassen, wenn sie an Corona erkranken und an Corona erkrankte Eltern dürfen auch weiterhin mit ihrem kranken Kind ein Krankenhaus oder einen Arzt aufsuchen, ebenso natürlich dort behandelt werden, da Ausnahmetatbestände vorgesehen sind:

Das Betretungs- und Tätigkeitsverbot nach Absatz 1 gilt nicht

  1. für Personen, die in der Einrichtung behandelt, betreut, untergebracht oder gepflegt werden,
  2. für zwingend notwendige Begleitpersonen im Rahmen einer medizinischen Behandlung,
  3. für die Sterbebegleitung sowie
  4. für Einsatzkräfte von Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei und Katastrophenschutz, soweit dies zur Erfüllung eines Einsatzauftrages zwingend erforderlich ist.
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