Messerstecher aus Palästina tötet im Regionalexpress zwei Menschen

Regionalbahn Freiburg Nachrichten

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Im Regionalexpress von Kiel nach Hamburg hat gestern gegen kurz vor 15 Uhr ein 33 Jahre alter staatenloser Palästinenser zwei Menschen erstochen und mindestens fünf weitere verletzt. Eine Person schwebt immer noch in Lebensgefahr. Im RE 70 auf der Höhe der Gemeinde Brokstedt geschah die Tat, als der Zug noch im Bahnhof stand. Andere Reisende versuchten den Messerstecher von seinen Taten abzuhalten, indem sie Koffer auf den Mann warfen. Schlussendlich konnte der Täter überwältigt und von Reisenden festgehalten werden – bis die Polizei eintraf. Die Auseinandersetzung mit dem Täter fand sowohl im Zug wie auch am Bahnsteig statt.

Bis vor kurzem im Gefängnis

Der Täter ist der Polizei wohl aus mehreren Straftaten bekannt, u.a. wegen Gewaltdelikten und Sexualdelikten. Bis vor kurzem befand er sich noch im Gefängnis. Nach bisher unbestätigten Informationen befand er sich dort in Untersuchungshaft, die ein Richter beendete, der keine Gefahr für das erneute Begehen einer Straftat sah. Der trotz Straftaten nicht ausgewiesene Täter konnte sich zum Tatzeitpunkt frei in Deutschland bewegen und verfügte über einen (vorläufigen) Aufenthaltstitel. Der Täter wies zum Festnahmezeitpunkt Verletzungen an den Händen auf, die im Krankenhaus Neumünster behandelt wurden. Der Täter kam 2014 aus Gaza nach Deutschland und erhielt 2016 subsidiären Schutz.

Die Zugstrecke blieb zum Abend gesperrt, wurde gegen 21 Uhr wieder freigegeben.

Die Opfer sind erst. 17, bzw. 19 Jahre alt gewesen. Ein Teenager(w) und ein junger Mann. Beide verstarben an den Stichverletzungen des zuletzt wohnungslosen Täters. Die beiden Opfer kannten sich. Bei dem mit 19 Jahre getöteten Opfer handelt es sich um einen Auszubildenden aus dem Deutsche Bahn Konzern, der im Bereich Fahrzeuginstandhaltung lernte.

120 Menschen waren in Gefahr

Im Zug befanden sich – als dieser auf den Bahnhof Brokstedt im Kreis Steinburg zufuhr – ca. 120 Menschen. Noch im Zug konnten Mitreisende den Täter wohl stoppen und außer Gefecht setzen – bis Einsatzkräfte im Bahnhof Brokstedt eintrafen, die dann den Täter, der keinen Widerstand leistete, festnahmen.

Kurz vor der Tat in der Ausländerbehörde gewesen

Der Täter war wohl kurz vor der Tat in der Ausländerbehörde in Kiel gewesen, die ihm jedoch bei seinem Wunsch nach einer Aufenthaltskarte nicht weitergeholfen haben. Er sei von dort zunächst an das Einwohnermeldeamt geschickt worden, wo er jedoch nicht aufgetaucht sei.

Vor Gewalt geflohen

Geht es nach der Aussage seines Anwalts Björn Seelbach, so sei der Täter aus dem Gazastreifen vor Gewalt geflohen, da seine Familie von der radikalen Palästinenserorganisation Hamas drangsaliert worden sei. Warum der Mann, der Angst vor Gewalt hat, selbst Gewalt gegenüber unbeteiligten Dritten ausgeübt hat, konnte bislang nicht aufgeklärt werden. Eine psychiatrische Beurteilung wenige Tage vor der Messerstecherei in Brokstedt sei unauffällig gewesen, teilten Justizbehörden mit. Allerdings wurde bekannt, dass der zuvor Inhaftierte selbst in Haft mindestens zweimal bei Tätlichkeiten aufgefallen war. Der Psychiater sah dennoch keine Fremdgefährdung.

Erneut in Untersuchungshaft

Der Täter aus dem Zug ist nunmehr erneut in Untersuchungshaft genommen worden. Der Täter, der zunächst in die JVA Itzehoe verbracht wurde, wurde noch am Freitag in die JVA Neumünster verlegt. Dort bestände eine bessere Möglichkeit für medizinische Folgebehandlungen.

Welche Taten hat der Täter Ibrahim A. vor der Messerstecherei begangen?

Der Messerstecher Ibrahim A. ist in Zusammenhang mit folgenden Taten bereits vorher auffällig geworden:

Der Täter besaß 3 (in Worten: drei) Vorstrafen und wurde bereits zuvor zu einem Jahr ohne Bewährung verurteilt, was jedoch wegen Einlegung von Rechtsmitteln nicht rechtskräftig wurde.

Die JVA, in der er zuletzt seine U-Haft verbrachte, hat überdies für den Täter nach der Entlassung den Bezug einer Ersatzdroge – Methadon – organisiert.

Die Staatsanwaltschaft bestätigte zwischenzeitlich ausdrücklich, dass der Täter bereits vor der jüngsten Messerstecherei im Zug mit einer Stichwaffe durch eine Stichwaffen-Straftat in Erscheinung getreten ist.

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