Die Demenz eines Lebenspartners kann zur äußerst belastenden Situation werden. Dies wurde bei der Gerichtsverhandlung um eine 83 Jahre alte Frau aus dem Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald deutlich. Die Frau steht vor dem Landgericht Freiburg, weil sie Anfang Januar ihren 88 Jahre alten Ehemann in der gemeinsamen Wohnung erstickt haben soll. Mit einem Waschlappen vor dem Gesicht. Die Motivation war eine Mischung aus Verzweiflung, physischer Überlastung und Mitleid, ließ sie vor Gericht am Mittwoch erklären. Sie sei einfach überfordert gewesen mit den Aufgaben, die mit der Betreuung ihres dementen Ehemanns zusammenhingen.
Wenige Tage vor der Tat, die als Totschlag gewertet werden soll, habe sie einen Pflegeplatz für ihren Mann erhalten. Sie hatte diesen zunächst dennoch nicht ins Heim gegeben, weil sie es ihrem Mann nicht antun wollte, über Weihnachten im Pflegeheim zu sein.
Später dann im Januar – am Tag der Tötung ihres Mannes – war die Frau nochmal bei Ihrer Krankenkasse und fragte nach einem Pflegeplatz, was man ihr kurzfristig nicht zusagen konnte. Kurz danach beendete die Frau das Leben ihres Mannes.
Frühere gemeinsame Gedanken, sich zusammen umzubringen, habe man verworfen. Man darf gespannt sein, wie das Gericht die Tötung des eigenen Ehemanns wertet
[…] Die 83 Jahre alte Frau, die ihren Ehemann durch Ersticken getötet hat, erhielt vom Freiburger Landgericht Ende dieser Woche eine Strafe zur Bewährung. In das Gefängnis muss sie also erstmal nicht. Ein Jahr und 10 Monate auf Bewährung lautete die Strafe, die das Freiburger Gericht gegen sie ausgesprochen hat, weil sie im Januar ihren Ehemann mit einem Waschlappen erstickt hat. (siehe: Freiburg-Nachrichten.de). […]