Freiburg: Rentnerin, die ihren Mann umgebracht hat, erhält nur Bewährungsstrafe

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Die 83 Jahre alte Frau, die ihren Ehemann durch Ersticken getötet hat, erhielt vom Freiburger Landgericht Ende dieser Woche eine Strafe zur Bewährung. In das Gefängnis muss sie also erstmal nicht. Ein Jahr und 10 Monate auf Bewährung lautete die Strafe, die das Freiburger Gericht gegen sie ausgesprochen hat, weil sie im Januar ihren Ehemann mit einem Waschlappen erstickt hat. (siehe: Freiburg-Nachrichten.de).

Das Gericht hielt ihr zugute, dass sie massiv mit der Pflege des Mannes überfordert war und ihn aus Verzweiflung getötet habe. Zu der milden Strafe habe auch beigetragen, dass sie im Anschluss sofort selbst den Notruf gewählt habe und dort die Tat gestanden habe.

Zum Schluss des Verfahrens habe selbst die Staatsanwaltschaft nur eine Strafe auf Bewährung gefordert. Ob jetzt in Freiburg alle, die verzweifelt sind, ihren Partner umbringen dürfen, wenn sie danach nur selbst den Notruf wählen, darf allerdings bezweifelt werden.

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