Am Grenzübergang Weil am Rhein kontrollierten die Zöllner den Beifahrer eines Fahrzeugs, der angab, seine Papiere in den Niederlanden „vergessen“ zu haben. Bei einer Fahrzeugdurchsuchung stellte sich das als gelogen heraus. Ein türkischer Reisepass befind sich direkt vor dem Beifahrer im Handschuhfach. Bei einem Datenabgleich stellte sich heraus, dass der 45-jährige Mann mehrfach gesucht wurde, u.a. stand noch ein Haftbefehl zur Vollstreckung aus – mit einer 698-tägigen Restfreiheitsstrafe. Wegen Betäubungsmittelhandels war der Mann zuvor bereits verurteilt worden und ließ sich 2015 in die Türkei abschieben. Mit dem Versprechen, nicht wieder in den EU-Raum einzureisen. Die Bundespolizei nahm den Mann fest und leitete ein Strafverfahren wegen Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz ein. Zur Verbüßung der Freiheitsstrafe von fast 2 Jahren wurde er in die nächste Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Auch aus den Niederlanden und Frankreich lagen Ausschreibungen zur Einreiseverweigerung vor.