Die Zeiten, in denen die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine neue Brille immer und in jedem Fall ganz oder zum Großteil getragen hat, sind längst vorbei. Mittlerweile ist es eher die Ausnahme, dass Krankenkassen den größten Teil der Brillenkosten übernehmen. Doch es gibt Ausnahmen:
Wann Krankenkassen Kosten für die Brille zahlen:
Krankenkasse übernehmen Kosten für die Brille, wenn:
- Kurzsichtigkeit oder Weitsichtigkeit mit mehr als 6 Dioptrien vorliegt
- Hornhautverkrümmung über 4 Dioptrien vorliegt
- der Patient unter 18 ist (Gläser)
- als Voraussetzung die Brille vom Augenarzt verordnet ist
- auf mindestens einem Auge die Sehleistung unter 30% liegt
- die Sehhilfe aufgrund von Winkelfehlsichtigkeit erforderlich ist
Bis zum Jahr 2003 wurde Brille ganz bezahlt
Bis zum Jahr 2003 war die Brille noch eine grundsätzliche Kassenleistung der gesetzlichen Krankenkasse. Aktuell erfolgt eine Übernahme der Kosten für eine Brille bei Erwachsenen nur noch im Ausnahmefall.
Die Krankenkasse übernehmen auch die Kosten einer Brille, wenn eine besondere Augenverletzung oder Augenerkrankung vorliegt, bei der die Sehhilfe aus medizinischen Gründen notwendig ist. Dafür ist ein Brillenrezept vom Augenarzt erforderlich.
Auch Erstattung von Gleitsichtbrillen
Krankenkassen erstatteten früher nur Brillen mit Einstärkengläsern. Gleitsichtgläser können heute auch von Krankenkassen übernommen werden.
Wann bekommen Kinder eine Brille von der Krankenkasse?
Bei Kindern sind die gesetzlichen Krankenkassen großzügiger:
- Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 zahlt die Krankenkasse die Brille – auf Rezept
- Kinder und Jugendliche von 14 bis 17 können vom Optiker eine Neubestimmung der Sehwerte vornehmen lassen, müssen nicht unbedingt zum Augenarzt
- Schulpflichtige Kinder bekommen bei Bedarf auch eine Sportbrille von der Krankenkasse bezahlt
- Kinder unter 14 bekommen bei Verlust oder Defekt der Brille innerhalb von 3 Monaten nach Rezeptausstellung von der Krankenkasse eine neue Brille bezahlt
Was zahlt die Krankenkasse für die Brille?
Der Zuschuss der gesetzlichen Krankenkasse zur Brille, hängt von der Ausführung der Gläster, der Dioptrienzahl und der Art der Fehlsichtigkeit ab und variiert zwischen 16 Euro bis 190 Euro. Das Brillengestell muss man meist selbst bezahlen, aber es gibt Optiker, die eine Auswahl an „Gratisgestellen“ haben, wenn man die Brille dort machen lässt.
Wann bekomme ich eine neue Brille von der Kasse?
Die Krankenkasse beteiligt sich erneut an den Kosten einer Brille, wenn sich die Sehstärke zum letzten Rezept um mindestens 0,5 Dioptrien verschlechtert hat. Nur, weil man ein anderes Gestell schöner findet, zahlt die Kasse keine neue Brille.
Was ist mit privaten Krankenkassen?
Private Krankenversicherungen und private Krankenzusatzversicherungen haben unterschiedliche Tarife. Häufig enthalten diese eine Bestimmung, dass bis zu einem bestimmten Höchstbetrag und in einer bestimmten Frequenz geleistet wird, z.B. „alle 2 Jahre wird pro Glas maximal 150 Euro gezahlt“ o.ä. Hier muss man auf den individuellen Versicherungsvertrag schauen.
Wie kommt man als Kassenpatient an eine neue Brille?
Der Regelfall ist folgender Weg:
- Man geht zu einem Augenarzt, der nach einem Sehtest ein Rezept für eine neue Brille ausstellt. Dieser Sehtest wird von den Krankenkassen bezahlt.
- Mit dem Rezept geht man zum Optiker, der im Zweifel mit den gesetzlichen Krankenkassen einen Vertrag hat. Dieser berät auch, welche Kosten die Kasse übernimmt und was an einem selbst hängenbleibt. Der Optiker rechnet den Kassenanteil direkt mit der gesetzlichen Kasse ab.
- Der Optiker stellt eine Rechnung über den Rest an den Patienten aus, z.B. für: Brillenfassung, Zusatzleistungen wie entspiegelte Gläser und die gesetzliche Zuzahlung
Zahlt das Jobcenter eine neue Brille?
Wer vom Jobcenter Leistungen bezieht und glaubt, dass das Jobcenter die Kosten für eine neue Brille übernimmt, beißt im Regelfall auf Granit.
Die Kosten für eine neue Brille müssen im Regelfall aus dem Regelsatz bestritten werden, also aus den Leistungen, die man ohnehin schon bezieht. Es gibt – im Gegensatz zum Zahnersatz – auch keine Härtefallregelung. Natürlich steht der Weg offen, nach einem Darlehen (§37 SGB XII) für die neue Brille zu fragen. Dann zahlt man die Brille aber auch selbst – allerdings in Raten.
Das Jobcenter muss hingegen die Kosten für Brillenreparaturen übernehmen, weil diese als Sonderbedarf gelten. Der Austausch von Brillengläsern gegen stärkere Gläser hingegen ist keine Reparatur, sondern wird wie eine Brillen-Neuanschaffung gehandhabt und wird nicht gesondert vom Jobcenter bezahlt.
Wie hoch ist die Zuzahlung für die Brille bei Kassenleistung?
Die Zuzahlung für eine Brille beträgt grundsätzlich 10% der Leistung, wobei mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro zu zahlen sind. Brillengestelle sind nicht Bestandteil einer gesetzlichen Kassenleistung.
Brillengläser aus Glas oder aus Kunststoff?
Brillengläser aus Glas sind weniger kratzempfindlich, Gläser aus Kunststoff sind deutlich leichter als Gläser aus mineralischem Glas. Die Regelversorgung durch die Krankenkasse sieht im Regelfall nur mineralische Brillengläser vor. Kunststoffbrillengläser dürfen jedoch in medizinisch zwingend erforderlichen Ausnahmefällen verordnet werden. Hier ist ein Gespräch mit dem Augenarzt sinnvoll.
Wie hoch sind die Festbeträge für Sehhilfen?
Die Festbeträge für Sehhilfe werden regelmäßig zwischen Optikern und gesetzlichen Krankenkassen ausgehandelt. Zuletzt einigte man sich im Jahr 2021 auf folgende Zuschüsse der Krankenkassen an den Gesamtkosten der Brille (Einstärkengläser):
Egal, ob man eine Brille trägt oder vielleicht auch Augen lasern Krankenkasse bezahlen lassen möchte, in der Regel muss man sich oft über eine Zusatzversicherung absichern. Standardmässig übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen solche Kosten leider nicht vollständig. Wer wirklich darauf angewiesen ist, für den ist es nicht so einfach.