Schwarzfahren im ICE in Freiburg am 5.11. – Verurteilung am Amtsgericht am 6.11.2023

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Ein 39 Jahre alter Mann fuhr am 5.November 2023 ohne Ticket und ohne Geld im ICE von Freiburg nach Offenburg und hat erfahren dürfen, dass manchmal beschleunigte Verfahren am Amtsgericht sehr schnell sein können: Bereits einen Tag später wurde er am Amtsgericht Offenburg wegen Erschleichens von Leistungen und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 3 Monatseinkommen verurteilt. Im Fall des polnischen Mitbürgers waren dies 90 Tagessätze a 15 Euro, also 1350 Euro. Ein teurer Preis für die Fahrt von Freiburg nach Offenburg. Der Mann, der ohne Geld und ohne Ausweis von Freiburg nach Offenburg fuhr, wurde im Bahnhof Offenburg von der Bundespolizei empfangen und, da er über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügte, im beschleunigten Verfahren am Amtsgericht Offenburg verurteilt.

Ob er nach dem Urteil die Strafe auch gezahlt hat und zahlen konnte, ist nicht berichtet.

Infos zum beschleunigten Verfahren:

Das beschleunigte Verfahren ist in §§ 417 ff. StPO geregelt. Es ist lediglich vor der Amtsrichterin oder dem Amtsrichter und dem Schöffengericht zulässig und erfolgt auf Antrag der Staatsanwaltschaft bei einfachen Sachverhalten und einer klaren Beweislage. Vorrangig wird das Verfahren dabei gegenüber Beschuldigten angewendet, die über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügen. Hier stellt das beschleunigte Verfahren eine effektive Strafverfolgung auch in Fällen sicher, in denen keine ladungsfähige Anschrift vorliegt oder Ladungen und Strafbefehle bislang aufwendig im Wege der Rechtshilfe zugestellt werden mussten.

Quelle: Bundespolizei Offenburg
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