landgericht-freiburg Mörder Carolin Endingen lebenslang

Der 26 Jahre alte Pfleger war eigentlich in Herbolzheim bei Freiburg als Pflegekraft beschäftigt, wollte aber bei der Seniorin, bei der er eingesetzt war, Schmuck stehlen. Die 89 Jahre alte Seniorin, die das entdeckte, wurde vom Pfleger mehrfach ins Gesicht geschlagen und anschließend im Heizungskeller eingesperrt.

Das Landgericht Freiburg sah darin eine Tat aus Habgier und verurteilte den Pfleger, der mit im Haus wohnte, heute zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe. Der aus Polen stammende Pfleger habe den Tod der Rentnerin billigend in Kauf genommen. Die Frau starb wenige Tage später in einer Klinik.

Pfleger nicht unbescholten

Bereits vor seiner Tat im letzten Jahr war der Pfleger kein unbescholtenes Blatt, sondern mehrfach polizeiauffällig geworden: Von Diebstahl über Bedrohung bis hin zum Fahren in betrunkenem Zustand, aber ohne Führerschein finden sich allerlei Einträge in seiner Historie. Auch im Gefängnis hatte er schon einmal eingesessen. Die Agentur, die den polnischen Pfleger dem älteren Ehepaar vermittelt hatte, hatte eine kriminelle Vergangenheit nicht erwähnt.

Zum Zeitpunkt des Diebstahls bei dem Rentnerehepaar war der Pfleger erst wenige Tage in dem Haushalt. Zwischenzeitlich ist nicht nur die Seniorin, sondern auch deren dementer Ehemann verstorben.

Am Tattag war der Täter, der sein Opfer mit mindestens acht Faustschlägen niedergestreckt hatte, alkoholisiert. Die Polizeistreife benötigte 15 Minuten bis zum Eintreffen – nachdem die Seniorin den Notruf tätigte. In der Zeit schlug der Pfleger die Rentnerin krankenhausreif.

Blutüberströmtes Opfer im Keller versteckt

Als die Polizei letztes Jahr am Tatort eintraf, hatte der Pfleger zunächst versucht, das Opfer zu verstecken und leugnete deren Anwesenheit gegenüber der Polizei. Er sagte, es gäbe keine Frau im Haushalt. Die Beamten haben dem jedoch keinen Glauben geschenkt, sondern im Haus gesucht und schließlich die Frau im eigenen Blut im Keller gefunden. Der Pfleger gab später an, Erinnerungslücken zu haben.

Die lebenslängliche Verurteilung bedeutet für den Pfleger, wenn er keine Rechtsmittel einlegt, dass er frühestens in 15 Jahren das Gefängnis dauerhaft verlassen darf. Aktuell ist er in der JVA Freiburg untergebracht.

Von BSF

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