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Als Zollbeamte im Rahmen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit auf einer größeren Baustelle im Landkreis Emmendingen eine Kontrolle vornahmen, stellten sie dort gleich zwei Bauarbeiter fest, die gar keinen Aufenthaltstitel für Deutschland hatten und deshalb auch gar keine Arbeit aufnehmen durften. Das Unternehmen beschäftigte in Kenntnis der Unzulässigkeit den marokkanischen sowie den bolivianischen Mitarbeiter.

5000 Euro Strafe für den Tiefbauunternehmer

Das Amtsgericht Kenzingen verhängte deshalb eine Strafe in Höhe von 5.000 Euro gegen den 58 Jahre alten Inhaber des Tiefbauunternehmens. Die Verfahren gegen die beiden Arbeiter wurden wegen Geringfügigkeit eingestellt.

Aufgefallen ist der Unternehmer bei einer verdachtslosen Kontrolle auf der Baustelle.

Von BSF

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