Knast für Schwarzarbeiter-Beschäftigung

albaner

Ein 34 Jahre alter Deutscher musste wegen des Vorenthaltens, bzw. Veruntreuens von Arbeitsentgelt 22.701 Euro Strafe bezahlen, was er offensichtlich entweder nicht konnte oder nicht wollte. Den Plan, sich ins Ausland abzusetzen, durchkreuzte allerdings der deutsche Zoll bei einer Überprüfung im Fernzug auf der Höhe von Schliengen. Die Staatsanwaltschaft hatte – weil er die Strafe nicht gezahlt hatte – zwischenzeitlich schon Haftbefehl beantragt. Der Mann wurde daraufhin von der Bundespolizei im Bahnhof Basel übernommen und in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Da darf er nun – in Ermangelung der Strafzahlung – eine Ersatzfreiheitsstrafe von über einem Jahr absitzen. Merke: Wer Sozialabgaben nicht richtig abführt, Schwarzarbeiter beschäftigt und auch nur Teile des Lohns nicht auszahlt oder abführt, kann auch im Gefängnis landen.

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