Schwerbehinderte, die bislang 91 Euro für eine Wertmarke bezahlen mussten, zahlen ab 2025 mehr, nämlich 104 Euro. Mit der Wertmarke und dem Schwerbehindertenausweis ist es dann möglich, ein Jahr lang kostenlos den öffentlichen Personennahverkehr zu nutzen. Für ein halbes Jahr kostet die Wertmarke zukünftig 53 Euro (+ 7 Euro ggü. Vorjahr).
Zuletzt gab es im Jahr 2021 eine Preisanpassung.
Für bestimmte Gruppen ändert sich nichts bei der Wertmarke
Schwerbehinderte, die die Wertmarke bislang kostenfrei erhalten haben, erfahren keine Änderung. Kostenfrei sind solche Wertmarken für den ÖPNV für hilflose Menschen und blinde Personen, diese haben das Merkzeichen „H“, bzw. „Bl“ im Schwerbehindertenausweis.
Wer als Schwerbehinderter Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II bezieht und das Merkzeichen G, aG oder Gl im Schwerbehindertenausweis hat, erhält die Wertmarke ebenfalls kostenfrei.
Der erhöhte Eigenanteil für die Wertmarken wird erst mit Neuausstellung der Wertmarken fällig, – alte Wertmarken behalten bis zum Ablauf noch ihre Gültigkeit.
Die Höhe des Abgabepreises der Wertmarken richtet sich nach den Vorgaben im § 228 Abs.2 SGB IX und § 160 Abs. 3 SGB IX. Der Preis richtet sich an dem durchschnittlichen Jahreseinkommen von sozialversicherungspflichtigen Personen. Anpassungen erfolgen nur, wenn eine Änderung um mind. 10% eingetreten ist.