Im Rahmen des Verbots der Internetplattform linksunten.indymedia kam es im Jahr 2017 zu Durchsuchungen des autonomen Kulturzentrums KTS und der Beschlagnahme diverser Gegenstände.
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim hat nunmehr diese Durchsuchung für rechtswidrig befunden. Schon der Durchsuchungsbeschluss genüge nicht den Anforderungen. So könne auch das Kulturzentrum nicht als „Vereinsheim“ von Indymedia Linksunten angesehen werden. Der Berliner Rechtsanwalt Peer Stolle war in dieser Angelegenheit für das KTS tätig.
Durchsuchungsanordnung war rechtswidrig
Genauer gesagt führt das Gericht aus, dass die Anordnung der Durchsuchung rechtswidrig war – so der Beschluss vom 12.10.2020 (Az 1 S 2679/19)
c) Ausgehend davon erweist sich der angefochtene Durchsuchungsbeschluss als rechtswidrig. Das Verwaltungsgericht hat die Durchsuchung der in Nr. 1 seines Beschlusses vom 22.08.2017 – 4 K 7022/17 – genannten Räumlichkeiten des vom Beschwerdeführer betriebenen KTS auf den gegen Herrn … gerichteten Antrag des Beschwerdegegners zu Unrecht angeordnet. Es war zur Entscheidung über diesen Antrag auf Erlass der Durchsuchungsanordnung berufen (aa), hätte ihn aber ablehnen müssen (bb).
Auszug aus dem VGH-Beschluss