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Eine Frau aus Tübingen hat beim Verwaltungsgerichtsgehof erreicht, dass die nächtliche Ausgangssperre in Baden-Württemberg, die seit dem 12.Dezember 2020 galt, gekippt wird.

Ab Donnerstag Ausgangssperre außer Vollzug

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg sorgt dafür, dass noch diese Woche – und zwar ab Donnerstag – die nächstliche Ausgangssperre außer Vollzug gesetzt wird. Zum letzten Mal gilt die landesweite Verordnung damit in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag.

Wie am heutigen Montag (8.2.21) bekannt wurde, monierte der 1.Senat des Gerichts, dass die Landesregelung aktuell die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr erfülle. Ausgangsbeschränkungen sind nach dem Infektionsschutzgesetz nur möglich, wenn das Weglassen zu Nachteilen in der Pandemiebekämpfung führen würde. Ausgangssperren dürften daher nur dann erlassen werden, wenn bei einem Verzicht auf die Ausgangssperre eine wesentliche Verschlechterung des Infektionsgeschehens drohe. Eben dies lasse sich bei den aktuell gesunkenen Inzidenzzahlen nicht landesweit begründen.

Regionale Ausgangssperren drohen

Die Landesregierung kündigte allerdings nach Bekanntwerden der Verwaltungsgerichts-Entscheidung an, dass man nun ggf. regionale Ausgangssperren an den Hot-Spots verhängen könnte, z.B. in Städten oder Regionen mit Inzidenzen über 50/100.000.

Genaueres könne man erst nach weiteren Gesprächen mit Experten Beteiligten sagen.

Auch die Richter hatten angeregt, zu prüfen, ob nicht differenziertere Lösungen, die auf regionale Infektionsgeschehen Bezug nehmen, eine Lösung sein könnten.

Der Gerichtsbeschluss, der am Montag bekannt wurde und am 5.Februar bereits ergangen ist (Az. 1 S 321/21) ist unanfechtbar. Frühere Eilanträge gegen die Ausgangssperre waren noch erfolglos verlaufen.

Wo droht nächtliche Ausgangssperre in Baden-Württemberg?

In folgenden Städten gab es nach Angaben des Landes-Gesundheitsministeriums in Baden-Württemberg 7-Tages-Inzidenzen über 50, sodass dort regionale Ausgangssperren drohen: (Stand 7.2.21)

  • LK Alb-Donau-Kreis: 73,1
  • LK Biberach: 76,5
  • LK Bodenseekreis: 76,8
  • LK Calw: 103,0
  • LK Esslingen: 64,3
  • LK Heilbronn: 75,8
  • LK Hohenlohekreis: 128,7
  • LK Karlsruhe: 61,6
  • LK Konstanz: 51,0
  • LK Lörrach: 73,4
  • LK Main-Tauber-Kreis: 68,9
  • LK Neckar-Odenwald-Kreis: 68,9
  • LK Ortenaukreis: 106,3
  • LK Ostalbkreis: 57,0
  • LK Ravensburg: 62,7
  • LK Rhein-Neckar-Kreis: 65,7
  • LK Schwäbisch-Hall: 69,6
  • LK Schwarzwald-Baar-Kreis: 75,8
  • LK Sigmaringen: 63,4
  • LK Tuttlingen: 92,4
  • LK Waldshut: 93,6
  • LK Zollernalbkreis: 63,4
  • SK Heilbronn: 116,1
  • SK Karlsruhe: 50,0
  • SK Mannheim: 62,8
  • SK Pforzheim: 80,2
  • SK Stuttgart: 53,8
  • SK Ulm: 63,1

(„LK“ = Landkreis – „SK“=Stadtkreis)

Von BSF

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