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Bereits ein Jahr nach Ausbruch der Corona-Pandemie hat man auch in Baden-Württemberg verstanden, dass Coronatests eine sinnvolle Strategie in der Pandemie sein können – um die weitere Verbreitung des Virus einzudämmen und Lockdowns zu vermeiden.

Zunächst wird man 3 Millionen Schnelltests, die bisher in einer Reserve gehalten worden sind, auch der Benutzung zuführen und den Kommunen zur Verfügung stellen. Darüber hinaus sollen 7 Millionen weitere Tests zur Selbsttestung beschafft werden.

Angebot an die Kommunen ist bis 31.März befristet

Das Angebot an die Kommunen zum Bezug der Schnelltests ist zunächst bis 31.März befristet, – Hintergrund ist die Hoffnung, dass der Bund kostenlose Schnelltests zur Verfügung stellen wird.

Schon seit 22.Februar können Städte und Gemeinden Testkits aus der sogenannten Notreserve des Landes beziehen und z.B. für die zweimal wöchentliche Testung für Lehrer und Kita-Betreuer einsetzen.

Getestet werden können damit z.B. auch:

  • in Kontakt mit vulnerablen Personengruppen stehende Personen (zum Beispiel pflegende Angehörige)
  • Personen, die ein hohes Expositionsrisiko im beruflichen oder privaten Umfeld hatten oder haben (zum Beispiel Beschäftigte in Schule und Kindertageseinrichtungen, Polizei, Justiz, Verwaltung)
  • Schülerinnen und Schüler und Eltern
  • Beschäftigte in der Jugendhilfe
  • Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

Auch selbstbeschaffte Testkits können die Kommunen in Rechnung stellen

Auch wenn die 3 Millionen Kits aus der Notreserve vergriffen sein sollten, können Kommunen bis zu 3 Millionen weitere Kits selbst beschaffen und die Kosten beim Land geltend machen. Dafür ersetzt das Land pauschal 15 Euro pro Test – inkl. Aufwand für Beschaffung und Personal.

Von BSF

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