Nun ist das Urteil gefallen: Der französische Ex-Präsident Nicolas Sarkozy (66) ist wegen Bestechung und unerlaubter Einflussnahme zu einer Gefängnisstrafe von 3 Jahren verurteilt worden. Sein Glück: 2 Jahre davon werden zur Bewährung ausgesetzt.
Richter bestochen
Vorgeworfen wurde Sarkozy unter anderem, dass er während seiner Amtszeit einen Richter am Obersten Gerichtshof bestochen habe. Das ist das erste Mal, dass ein französischer Präsident wegen Korruption vor Gericht stand. Sarkozy selbst hatte die Vorwürfe bestritten, was den Richter nicht davon abhielt, den ehemaligen Präsidenten zu verurteilen.
Telefongespräche wurden abgehört und waren belastend
Während des Prozesses wurden u.a. abgehörte Telefongespräche belastend für Sarkozy eingesetzt. Sarkozy habe demnach einem damaligen Generalanwalt (Gilbert Azibert) versprochen, etwas für ihn in Sachen Bewerbung um einen Posten in Monaco zu tun, wenn er Ermittlungsgeheimnisse verrate. Dabei wurde über einen Rechtsvertreter Sarkozys (Anwalt Thierry Herzog) vorgegangen.
Richter Azibert war mit Ermittlungen rund um vermeintlich illegale Spenden der L’Oreal-Erbin Liliane Bettencourt befasst.
Sarkozy war von 2007 bis 2012 französischer Präsident.
Sarkozy kann gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen
Sarkozy hat nach dem Urteil von heute (1.3.2021) nunmehr 10 Tage Zeit, etwaige Rechtsmittel einzulegen. Sarkozy sieht sich aktuell noch weiteren Prozessen ausgesetzt, noch im März muss er sich einem Prozess wegen illegaler Wahlkampffinanzierung in 2012 stellen.
Sarkozy könnte die Fußfessel vorziehen
Wenn Sarkozy keine Rechtsmittel einlegt, könnte er den Einmarsch in ein Gefängnis ggf. dadurch umgehen, dass er die Strafe zuhause absitzt, z.B. unter elektronischer Überwachung durch eine Fußfessel.