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Wer Tiere, z.B. auch Pferde gewerblich durch die Gegend fährt und dabei Strecken von mehr als 65km zurücklegt, braucht dafür eine spezielle Genehmigung. Das gilt z.B. auch für Züchter, die Pferde verkaufen und dann zum Käufer bringen wollen.

Geregelt ist dies in der Tiertransportverordnung, nach der Tierhalter, die im Rahmen einer wirtschaftlichen Tätigkeit Tiere über 65 km weit transportieren wollen, einen Befähigungsnachweis vorlegen müssen.

Diesen muss man beim zuständigen Veterinäramt beantragen. Ein Befähigungsnachweis wird unbefristet erteilt, – man müsse aber vorher einen Lehrgang absolviert haben. Wer nach 2007 allerdings:

  • Abschluss als Landwirt
  • Abschluss als Pferdewirt
  • Abschluss als Tierwirt
  • Hochschulstudium im Bereich Landwirtschaft oder Tiermedizin

absolviert hat, bekommt den Befähigungsnachweis nach Vorlage entsprechender Abschlussbescheinigungen auch ohne Lehrgang sofort ausgestellt.

Wer die Tiertransporte zudem regelmäßig gewerblich vornehmt, benötigt eine Zulassung als Transportunternehmer Typ 1 (Fahrten in Deutschland bis 12h, im Ausland bis 8h). Die Regeln u.a. für Landwirte und Pferdeliebhaber inkl. Bestimmungen sind hier übersichtlich zusammengefasst: Regeln für Tiertransporte

Bei den Fahrten mit Tieren sind die erforderliche Papiere wie Befähigungsnachweis und Transportpapiere mitzuführen.

So werden Pferde im Anhänger auch nicht ordnungsgemäß transportiert – Zoll stoppte auch diesen Anhänger aus Südosteuropa

Zoll entdeckt immer wieder abenteuerliche Tiertransporte

Polizei und Zoll entdecken auf deutschen Straßen immer wieder abenteuerliche Tiertransporte. So entdeckten Beamte des Hauptzollamts Regensburg bei einer Kontrolle nahe Waidhaus aus Südosteuropa stammende Gespanne, bei denen in einem Transporter ein Pferd unsachgemäß transportiert wurde (siehe Titelbild) oder in einem Anhänger Pferde unsachgemäß untergebracht wurden. Bei Unfällen, Bremsmanövern oder auch nur Kurvenfahrten drohen den Tieren dann Verletzungen oder der Tod. Im kontrollierten Fall hatten die Fahrer keinerlei Ausbildung oder Genehmigung für den Transport von Tieren. Das im Transporter beförderte den Tier musste die ganze Fahrt den Kopf einziehen, um überhaupt im Transporter stehen zu können. Dem Fahrer war es egal. Der Zoll hat die Weiterfahrt unterbunden.

Von BSF

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