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Wer krank ist, bekommt in Deutschland zumeist 6 Wochen lang sein Gehalt – trotz Krankheit – vom Arbeitgeber in voller Höhe weitergezahlt. Doch ab dem 43.Tag der Krankheit erhält man als Angestellter aus der gesetzlichen Krankenkasse ein Krankengeld und wenn man eine Zusatzversicherung oder eine private Krankenversicherung hat, auch ein Krankentagegeld – sofern dies versichert wurde. Doch ist Krankentagegeld steuerpflichtig?

Krankentagegeld ist kein steuerpflichtiges Einkommen

Krankentagegeld, welches zumeist von privaten Zusatzversicherungen ab dem 43.Tag ausgezahlt wird, wenn man eine Arbeitsunfähigkeit nachweist, ist in Deutschland kein steuerpflichtiges Einkommen und damit frei von einem Einkommensteuerabzug. Es unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt, – erhöht also auch nicht den Steuersatz auf anderes Einkommen, welches man bezieht. Krankentagegeld ist damit vollkommen abgabefrei.

Anderes ist das bei Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenkasse

Das Krankengeld, welches aus einer gesetzlichen Krankenkasse (z.B. Barmer, AOK, IKK, Securvita, BKK, etc.) ausgezahlt wird, unterliegt hingegen dem Progressionsvorbehalt. Die Auszahlung des Krankengelds erfolgt zwar ohne Abzug von Einkommensteuer, aber das Krankengeld erhöht den Steuerabzug, den man auf sonstiges Einkommen hat, weil es dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Was bedeutet das?

Wer z.B. in einem Jahr 20.000 zu versteuerndes Einkommen hat und zusätzlich 2.000 Euro Krankengeld bezogen hat, zahlt anschließend auf seine 20.000 Euro zu versteuerndes Einkommen nicht den Steuersatz, der auf 20.000 Euro anzuwenden wäre, sondern den höheren Satz, der auf 20.000 + 2.000 = 22.000 Euro anzuwenden wäre. Damit werden zwar die 2.000 Euro Krankengeld nicht versteuert, aber der Bezug von 2.000 Euro Krankengeld führt dazu, dass man sein sonstiges Einkommen (20.000 Euro im Beispiel) mit einem höheren Steuersatz versteuern muss.

Unschädlich ist diese Steuersatz-Erhöhung für Menschen, die außer dem Krankengeld kein zu versteuerndes Einkommen haben. Wo nichts zu versteuern ist, kann auch nichts erhöht werden.

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Weitere Abzüge vom Krankengeld

Während das Krankentagegeld ohne Abzüge ausgezahlt wird, werden vom Krankengeld (aus der gesetzlichen Krankenkasse) noch Beiträge zur Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung abgezogen.

Wie hoch ist das Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenkasse?

Das Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 70% vom Bruttoeinkommen, aber maximal 90% vom Nettoeinkommen. Dabei werden auch Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld berücksichtigt, die umgelegt werden. Das Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung ist allerdings begrenzt. Im Jahr 2021 kann es höchstens 112,88 Euro pro Tag betragen.

Schwacher Trost: Während man krank ist und Krankengeld bezieht, muss man keine Beiträge zur Krankenversicherung zahlen. Dies gilt für die gesetzlichen Krankenversicherung.

Wie lange wird Krankengeld gezahlt?

Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung wird (für dieselbe Krankheit) maximal 78 Wochen gezahlt, dann wird man ausgesteuert. Meist empfehlen die Krankenkassen dann, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen.


Die steuerliche Behandlung von Krankengeld und Krankentagegeld gibt den Stand von 7.2021 wieder.

Von BSF

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