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Zöllner des Flughafens in Düsseldorf hatten den richtigen Riecher, als sie zwei Türken mit Wohnsitz im Ruhrgebiet, die nach Istanbul fliegen wollten, genauer kontrollierten: Rund 1,2 Millionen Euro Bargeld fanden die Zöllner am Flughafen am 27.4.2017 bei den beiden Passagieren türkischer Herkunft. Da das Geld in sogenannter szenetypischer Stückelung (viele kleine Scheine) bei den 38 und 50 Jahre alten Männern vorlag, wird zur Zeit geprüft, ob die Herkunft des Geldes im Drogenhandel liegt.

 

1,2 Millionen Euro erstmal weg

Das Bargeld wurde zunächst einmal vom Zoll sichergestellt. Die beiden Männer gaben an, das Bargeld in Deutschland übernommen zu haben und sollten es in Istanbul an jemanden übergeben. Die beiden Männer wurden nach einer Vernehmung wieder entlassen. Das Zollfahndungsamt in Essen hat die Ermittlungen übernommen.

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Ein Teil des sichergestellten Bargeldes am Flughafen Düsseldorf (Quelle: Zollverwaltung)

Barmittel sind zu deklarieren

Grundsätzlich ist es in Deutschland (im Gegensatz zu anderen Ländern) nicht verboten, mit großen Bargeldmengen durch die Lande zu fahren oder Grenzen zu überschreiten, aber:

Seit 15.6.2007 müssen Reisende, die in Nicht-EU-Länder ausreisen, Zahlungsmittel ab einem Gesamtwert von 10.000 Euro unaufgefordert anmelden und zwar schriftlich. Reist man innerhalb der EU, reicht eine Anmeldung mündlich und muß auch nur auf Nachfrage erfolgen. Der Zoll verfolgt so Bargeldspuren aus der organisierten Kriminalität und dem Drogenhandel, – ebenso wie die Finanzierung terroristischer Aktivitäten.

(Bilder: Zollverwaltung)



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Von BSF

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