Maschinenpistole Zoll Düsseldorf FlughafenDekowaffe 4/4; Foto: Hauptzollamt Düsseldorf

Die Zöllner am Düsseldorfer Flughafen staunten nicht schlecht, als die Durchleuchtung eines Koffers eines Reisenden aus Russlands ein Bild ergab, was auf den Schmuggel einer Maschinenpistole hindeutete.

Bei genauerer Untersuchung des Gepäcks des 46 Jahre alten Reisenden aus Moskau am 4.7.2021 fanden die Zollbeamten nicht nur ein Magazin, sondern auch eine Maschinenpistole des Typs PPSh-41 im Koffer des russischen Staatsangehörigen. Dieser gab an, es sei ein Geschenk für einen Freund in Deutschland und lediglich eine Replik.

Die Waffe sei in Spanien gekauft und sei ein Spielzeug.

Bei diesem Bild staunten die Kontrolleure am Flughafen nicht schlecht: Lauf, Abzug und Magazin einer Maschinenpistole im Koffer eines Reisenden aus Moskau

Gefährliche Kriegswaffe

Die Zöllner stellten jedoch fest, dass der Lauf nicht verschlossen war und auch der Abzug auslöste. Die Waffe hätte in kurzer Zeit mit einfachen Mitteln in einen schussfähigen Zustand gebracht werden können und wies auch nicht das in Deutschland für solche Waffen erforderliche Prüfzeichen auf.

Die Zöllner stellten die Waffe sicher und leiteten ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz ein. Der Reisende aus Moskau, der angab, mit dieser Waffe bereits bei einer Einreise nach Polen Probleme gehabt zu haben, durfte weiter reisen.

Von BSF

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert