Das Land Baden-Württemberg hat die Vorschriften rund um die Quarantäne von Kontaktpersonen eines Corona-Infizierten deutlich zusammengestrichen und erleichtert.
Dabei bezieht man sich auf neue Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI).
Die neue Corona-Verordnung „Absonderung“ in Baden-Württemberg sieht nun vor:
- Tritt in einer Schule ein Corona-Fall auf, werden grundsätzlich alle Mintschüler an fünf aufeinander folgenden Schultagen getestet. Dies gilt für alle Schularten, auch Grundschulen. Hiermit setzt man auf mehr Testen und weniger Quarantäne.
- Quarantäne von Haushaltsangehörigen wird grundsätzlich auf 10 Tage verkürzt. Enge Kontaktpersonen können die Quarantäne ab dem 5.Tag durch einen negativen PCR-Test abkürzen. Ab dem 7.Tag reicht dafür auch ein negativer Antigen-Schnelltest, um vorzeitig aus der Quarantäne zu kommen. Die negativen Testergebnisse müssen den Behörden zwar nicht ungefragt vorgelegt werden, aber 10 Tage lang bei Kontrollen vorgewiesen werden können.
Zunehmende Anzahl an Kontaktpersonen ist geimpft
Die Lockerungen hat man eingeführt, weil eine zunehmende Anzahl an Kontaktpersonen mittlerweile geimpft ist und dadurch viele Infektionsketten unterbrochen werden.