Geldanleger, die Gold kaufen wollen, legen häufig Wert auf Anonymität und möchten nicht, dass irgendwo verzeichnet ist, wieviel Gold sie besitzen oder gekauft haben. Sie betrachten Gold als sicheren Hafen für schwierige Zeiten und haben Angst vor Beschlagnahmung oder Besteuerung des Goldbesitzes.
Gold anonym kaufen
Man kann in Deutschland noch (Stand 5.2023) Gold anonym kaufen. Der anonyme Goldverkauf ist dem Händler gestattet, wenn der Kaufbetrag unter 2.000 Euro liegt, der Goldverkaufspreis also maximal 1999,99 Euro beträgt. Ab 2000 Euro muss ein Händler, der Gold gegen Bargeld verkauft, die Personalien des Käufers festhalten.
Bei unbarer Bezahlmethode wie Überweisung, Kreditkarte, Paypal o.ä. wird ja ohnehin der Käufername festgehalten – unabhängig vom Kaufbetrag.
Darf man größere Mengen Gold kaufen, indem man „stückelt“?
Findige Händler oder Endkunden kommen aufgrund der 2000-Euro-Grenze auf die Idee, größere Transaktionen zu stückeln und kaufen morgens für 1950, mittags für 1950 und abends gleich nochmal. Oder bitten den Händler, eine 10000-Rechnung so zu stückeln, dass keine Teilrechnung über 1999,99 Euro beträgt. Das kann der Händler machen. Er macht sich damit aber strafbar. Dies ist explizit als Geldwäsche-Straftatbestand („Smurfing“) verboten. Händler, die das tun, stehen mit einem Bein im Gefängnis.
Fährt der Goldkäufer allerdings in einer Stadt 10 Goldhändler an einem Tag ab und kauft bei jedem für 1950 Euro Gold, hat er am Abend auch 19.500 Euro Geld in Gold umgetauscht und wurde nirgendwo notiert.
Goldhändler beschwichtigen Goldkäufer
Viele Goldhändler beschwichtigen, dass Goldkäufe über 2.000 Euro natürlich unter Überprüfung und Festhaltung der Personalien geschehen, diese aber niemand einsehen würde. Das ist nur bedingt richtig und spiegelt allenfalls den aktuellen Status Quo wider. Der Händler ist verpflichtet, die Aufzeichnung der Personalien der Goldkäufer (ab 2.000 Euro) separat jahrelang aufzubewahren und auf Verlangen den Behörden Einsicht zu gewähren. Tatsächlich haben auch schon viele Goldhändler Besuch von Behördenmitarbeitern bekommen, die für den Kampf gegen Geldwäsche verantwortlich sind und diesen Einsicht in die Unterlagen gewähren müssen.