Beweismittel Shisha-Tabak in LagerhalleBeweismittel Shisha-Tabak in Lagerhalle

Ermittler des Zollfahndungsamts Stuttgart haben im Großraum Stuttgart eine Vielzahl an Wohnungen, Gewerberäumen, Garagen und Lagerräumen durchsucht. Eine arabische Tätergruppierung steht dabei im Verdacht, in großem Stil Wasserpfeifentabak (Shisha-Tabak) illegal hergestellt und anschließend ohne Versteuerung vertrieben zu haben. In zwei mutmaßlichen illegalen Produktionsstätten in Plochingen und Ludwigsburg, die professionell ausgestattet waren, fand wohl die Produktion statt. Weitere Räume und Garagen dienten als Lager. Die Vorprodukte (Tabak) kamen dafür vermutlich aus dem europäischen Ausland.

Verkauf des illegalen Tabaks vor allen Dingen in Süddeutschland

Der illegal hergestellte Shisha-Tabak wurde vor allen Dingen in Süddeutschland verkauft, aber auch in der Schweiz und in Frankreich. Im Rahmen der Ermittlungen konnten auch Unterlagen zu Vertriebsdetails sichergestellt werden. Auf die Fährte gebracht wurden die Ermittler durch eine Fahrzeugkontrolle der Bundespolizei im Frühjahr 2022, bei der über 200 kg unversteuerter Tabak entdeckt worden waren.

Tonnenweise Material sichergestellt

Einige Shisha-Bars in Süddeutschland werden sich wohl einen neuen Lieferanten suchen müssen. Beim aktuellen Einsatz wurden u.a. sichergestellt:

  • 1,4 Tonnen Tabak
  • 2,7 Tonnen Glyzerin
  • 30 Kilogramm diverser Aromen
  • 2.200 Butangaskartuschen
  • Produktionsmaschinen
  • Verpackungsmaterial
Sichergestellte Shisha-Tabak-Maschine

Steuerschaden mind. 500.000 Euro

Der Steuerschaden durch die Nichtversteuerung des Shisha-Tabaks dürfe voraussichtlich bei mind. 500.000 Euro liegen

Womit wird Wasserpfeifen-Tabak hergestellt?

Zur Herstellung von Wasserpfeifentabak verwendet man üblicherweise:

  • Tabak
  • Zucker (Melasse, Honig)
  • Feuchthaltemittel (z.B. Glyzerin und 1,2 Propandiol)
  • Aromen

In Deutschland dürfen solche Tabakwaren nur verkauft werden, wenn sie ordnungsgemäß versteuert worden sind. Schon die Herstellung ist erlaubnispflichtig. In den Handel dürfen nur Tabakerzeugnisse gelangen, die ein gültiges deutsches Steuerzeichen aufweisen (Steuerbanderole). Bei Razzien in Shisha-Bars stößt der Zoll regelmäßig auf unversteuerte Tabakmengen.

Fotos: (c) Zoll

Von BSF

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