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Die elektrischen Roller sind beliebt und werden auch von Pendlern für das letzte Teilstück der Wegstrecke zur Arbeit gerne benutzt. Die Mitnahme in der U-Bahn wurde jetzt allerdings in der ersten deutschen Großstadt verboten. Nachdem es in London und Barcelona in den dortigen U-Bahnen bereits zu Akkubränden von E-Scootern gekommen ist, hat Hamburg b.a.w. die Mitnahme von E-Scootern in den U-Bahnen untersagt. Das Verbot gilt ab dem 24.8.2023.

In U-Bahnen mit oft langen Tunnelstrecken und den eingesetzten Fahrzeugen sei es zu gefährlich, wenn ein E-Scooter anfängt zu brennen und dabei eine gesundheitsgefährliche Rauchentwicklung auftrete. Das Verbot will man aufrechterhalten, bis es für E-Scooter einheitliche Sicherheitsstandards gäbe. Solche Standards existieren bislang z.B. auch für Elektrorollstühle und Pedelecs, nicht aber für E-Scooter. Damit sei die Gefahr der Selbstentzündung der Akkus zu groß.

Wie regelt Freiburg die Mitnahme von E-Scootern in den Bahnen?

In Freiburgs Bussen und Bahnen ist die Mitnahme von E-Scootern erlaubt, allerdings müssen ein paar Bedingungen eingehalten werden:

  • Kostenfreie Mitnahme ist erlaubt, wenn der E-Scooter zusammengeklappt ist
  • Der E-Scooter muss über einen fest verbauten Akku verfügen
  • Das Mitführen von Reserve-Akkus ist nicht gestattet – das gilt als Gefahrgut
  • Größere Elektro-Tretroller, die fahrradähnliche Maße aufweisen, dürfen NICHT mitgenommen werden
  • Nicht zusammenklappbare E-Scooter dürfen – wie Fahrräder – nicht mitgenommen werden

Von BSF

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