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Zum ersten September treten in Deutschland eine Reihe von Änderungen ein, hier die wichtigsten Änderungen ab 1.9.:

E-Auto-Förderung nur noch für Privatpersonen

Ab September gibt es den Umweltbonus beim Kauf von E-Autos nur noch für Privatpersonen, nicht mehr für Unternehmen. Wer ein neues E-Auto (kein Hybrid) unter 40.000 Euro Nettolistenpreis kauft, erhält 4.500 Euro Förderung vom Staat. Bei Autos mit Preisen von 40.000 bis 65.000 gibt es noch 3.000 Euro Förderung. Wer diese Förderung haben will, sollte sich beeilen, denn ab 1.1.2024 wird die Förderung nochmal reduziert: Unter 45.000 Euro Neuwagenpreis gibt es dann nur noch 3.000 Euro Förderung.

Elektronische Autozulassung wird möglich

Ab dem 1.9.2023 wird es möglich sein, sein Auto elektronisch zuzulassen, – eine Änderung der Fahrzeug-Zulassungsordnung macht es möglich. Bisher gab es schon in einigen Gemeinden eine Online-Abmeldung für Fahrzeuge. Jetzt ist auch die Online-Anmeldung möglich. Zukünftig kann man direkt nach der Anmeldung mit dem Fahrzeug fahren und muss nicht mehr auf das postalische Zusenden von Papieren warten. Während einer 10-tägigen Frist nach der Online-Anmeldung wird auch der digitale Zulassungsbescheid akzeptiert. Wer digital sein Auto anmeldet, soll auch weniger zahlen als der Vor-Ort-Anmelder.

Insolvenzantragsfrist ändert sich

Im Rahmen der Coronakrise hatte man, Unternehmern eine Erleichterung verschafft: Wer über die nächsten 4 Monate sein Geschäft finanzieren konnte, musste nicht Insolvenz anmelden. Nunmehr ist man zur Insolvenzantragstellung verpflichtet, wenn man nicht für die nächsten 12 Monate finanziert ist. Wer absehen kann, dass er in den nächsten 12 Monaten ein ernstes Finanzierungsproblem hat, muss als Unternehmer den Insolvenzantrag stellen.

Steuerprogramm Elster speichert nicht mehr so viel

Das Steuerprogramm Elster, mit dem viele Deutsche ihre Steuererklärung machen, speichert zukünftig weniger Korrespondenz und Dokumente. Nur noch wichtige Dokumente werden länger gespeichert, alles andere wird nach einem Jahr gelöscht. Wer sich darauf verlässt, dort immer noch auch für alte Vorgänge nachschauen zu können, wird enttäuscht werden. Was man für wichtig hält, sollte man also herunterladen und separat speichern.

Strom und Gas werden billiger

Zahlreiche Energieversorger senken zum 1.9. die Preise für Strom und Gas, so z.B. auch der größte Anbieter EON. Bei Strom um rund 18%, Gas soll im Schnitt um 28% preiswerter werden.

Aus für Halogen-Lampen

Nach den veralteten Glühbirnen wird nunmehr auch den Halogenlampen der Garaus gemacht. Ab September ist der Verkauf von Hochvolt- und Niedervolt-Halogenlampen nicht mehr erlaubt. Diese wurden häufig mit den Fassungen G4 oder G9 verkauft. Am Markt gibt es aber – mit gleicher Fassung – LED-Lampen, die man in solche Fassungen stecken kann. Alte Ware – vorher eingekauft – darf noch abverkauft werden.

Die Nutzung solcher Halogenlampen ist nicht verboten.

Amazon stellt Abo für die E-Magazine ein

Über Amazon konnte man Magazine im Jahresabo als e-Magazin vergünstigt lesen. Diesen Aboservice stellt Amazon mit Wirkung zum 4.September 2023 ein. Über Kindle Unlimited soll es aber weiter e-Magazine geben.

Coca-Cola könnte teurer werden

Der Coca-Cola-Konzern erhöht die Abgabepreise seiner Softdrinks in Deutschland. Man darf gespannt sein, ob der Handel das akzeptiert und weitergibt.

Rentner können Antrag auf Härtefall nur noch bis 30.9.2023 stellen

Rentner können nur noch bis 30.9.2023 einen schriftlichen Antrag für den Härtefallfonds stellen. Das geht dann, wenn man mit der Rente im Bereich der Grundsicherung liegt. Dann sind Einmalzahlungen im Bereich von 2.500 bis 5.000 Euro möglich. Gilt nur für besondere Berufs-und Personengruppen.

Von BSF

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