Im Norden Baden-Württembergs kam es heute zu einer Bluttat: In Wiesloch ist heute ein 33 Jahre alter Mann aus einer psychiatrischen Einrichtung geflohen und hat anschließend mit einem Messer in einem Geschäft in der Wieslocher Innenstadt eine 30 Jahre alte Frau so verletzt, dass diese im Krankenhaus verstorben ist.
Pfleger hatten die Flucht des Mannes noch beobachtet, der seit 2021 im Psychiatrischen Zentrum Nordbaden in Wiesloch untergebracht war – nachdem das Landgericht Heidelberg ihn aufgrund eines Urteils dort unterbrachte. Trotz Verfolgung durch Pflegekräfte und Einschaltung der Polizei konnte die Bluttat des Messerstechers nicht verhindert werden.
Die Polizei nahm den Mann beim Verlassen des Geschäfts fest. Für die erstochene Frau kam die Festnahme zu spät.
Warum war der Täter in der Psychiatrie?
Die Unterbringung des Mannes erfolgte aufgrund mehrerer ihm nachgewiesener Delikte wie u.a. vorsätzliche Körperverletzung, Nötigung und auch Beleidigung. Wegen einer seelischen Störung hatte das Gericht die Schuldunfähigkeit des Mannes festgestellt, weswegen er nicht im Gefängnis landete, sondern in der Psychiatrie.
Wie konnte der Mann aus der Psychiatrie entkommen?
Der Mann war zwar in einer geschlossenen Rehabilitationsstation untergebracht, hatte allerdings auch die Erlaubnis zum begleiteten Ausgang auf dem Gelände der Psychiatrie und auch der Stadt Wiesloch. Am heutigen Freitag sei der Mann beim Gang zu einer Arbeitstherapie auf dem Psychiatrie-Gelände aus einer Gruppe von 6 Patienten und mehreren Pflegekräften geflohen. Auch die Nacheile durch eine Pflegekraft konnte die Flucht nicht verhindern.
Update: Nach Festnahme wieder in Psychiatrie verbracht
Der Täter wurde am Samstag nach der Tat wieder in einer Psychiatrie untergebracht, weil ein Richter einen Unterbringungsbefehl erlassen hatte. Eine Nacht hatte er im Polizeigewahrsam verbracht und kam danach nicht in reguläre Untersuchungshaft, sondern wieder zurück in die Psychiatrie (PZN), wo er vorher untergebracht war. Üblicherweise stecken Richter Tatverdächtige dann in die Psychiatrie statt in ein Gefängnis, wenn sie davon ausgehen, dass der Täter im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt hat, weil er z.B. psychisch krank ist. Ob er dort auch wieder Ausgang bekommt, ist nicht bekannt. Geplant ist eine Verlegung in eine Klinik nach Weinsberg. Aktuell sei er laut Klinikleiter Christian Oberbauer in einem besonders gesicherten Krisenraum untergebracht.
Somalier seit 2014 in Deutschland
Der aus Somalia stammende Täter ist bereits seit 2014 in Deutschland. In der Zeit sind ihm schon 7 Straftaten nachgewiesen worden. Jetzt sind es 8.