Notfallpraxen-Baden-Württemberg-reduzieren-Öffnungszeiten

Die kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg teilt mit, dass ab morgen (25.Oktober 2023) b.a.w. erst einmal folgende Notfallpraxen schließen werden:

  • Bad Säckingen
  • Schopfheim
  • Geislingen
  • Schorndorf
  • Möckmühl
  • Buchen
  • Kirrlach
  • Künzelsau

Dazu sieht man sich veranlasst, da das Bundessozialgericht heute entschieden habe, dass ein Arzt (hier: Zahnarzt), der als „Pool-Arzt“ im Notfalldienst tätig war, der Sozialversicherungspflicht unterliegt, weil er den Weisungen und den Abläufen der kassenärztlichen Vereinigung unterworfen ist und daher wie ein Angestellter zu betrachten ist. Weil hieraus dann auch Sozialabgabenpflicht resultiert, könne man dies nicht weiter stemmen. Man habe versucht, eine politische Lösung herbeizuführen, dies sei aber nicht möglich gewesen.

Daher reagiere man mit einer Art Notbremse.

Neben der Schließung (s.o.) sieht der Notfallplan auch weitere einschränkende Maßnahmen vor:

Teilschließungen von Notfallpraxen unter der Woche

Nur noch an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen will man die Notfallpraxen öffnen in:

  • Mühlacker
  • Bietigheim-Bissingen
  • Rastatt
  • Singen
  • Herrenberg
  • Villingen-Schwenningen

In der Woche will man dort schließen oder nur noch teilweise öffnen.

Öffnungszeiten-Reduzierung in Notfallpraxen

In weiteren Notfallpraxen will man die Öffnungszeiten deutlich reduzieren, z.B. später öffnen oder früher schließen.

Kindernotfallpraxen bleiben

Keine Veränderung soll es geben bei:

Telefon 116117 soll die Alternative sein

Die kassenärztliche Vereinigung verweist auf die Rufnummer 116117, unter der „medizinisch geschultes Personal“ auch medizinische Fragen beantworten könne oder aber auf bestimmte lokale Angebote verweise.

Vor Fahrt zur Notfallpraxis sollte man die Öffnungszeiten checken

Die Einschränkung sei einer vorrübergehende Maßnahme. Vor einer Fahrt zu einer Notfallpraxis möge man die Öffnungszeiten prüfen, damit man nicht umsonst dorthin fahre. Möglich sei dies u.a. auf:

www.kvbawue.de/notfallpraxen

In lebensbedrohlichen Situationen ist nach wie vor der Rettungsdienst unter 112 zu erreichen, z.B. bei Herzinfarkt, Schlaganfall, schweren Verkehrsunfällen etc.

Von BSF

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