2024-das-ändert-sich

Ab dem nächsten Jahr (2024) wird es zahlreiche Änderungen in Deutschland geben, hier die wichtigsten Änderungen ab 2024:

  • Der gesetzliche Mindestlohn steigt auf 12,41 Euro/Stunde (bislang: 12 Euro)
  • Der Mindestlohn in der Altenpflege steigt ab Mai 2024 sogar auf 15,50 € für Pflegehilfskräfte, auf 16,50 € für qualifizierte Pflegehilfskräfte und auf 19,50 € für Pflegefachkräfte
  • Der Regelsatz für das Bürgergeld steigt von bislang 502 Euro auf 563 Euro für Alleinstehende
  • Die Minijob-Obergrenze ändert sich auf 538 Euro (bislang 520 Euro) im Monat
  • Renten werden voraussichtlich im Juli 2024 wieder steigen – man rechnet mit rund 3,5%
  • Durch Erhöhung des CO2-Preises von 30 auf 45 Euro pro Tonne wird sich Benzin um rund 4,3 Cent pro Liter verteuern, Diesel um etwa 4,7 Cent. Auch Erdgas und Heizöl werden dadurch teurer.
  • In Neubaugebieten muss eine neu eingebaute Heizung zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gilt dies erst frühestens ab 2026. Bestehende, funktionierende Heizungen dürfen weiter betrieben und auch repariert werden. Wegen des Hickhacks der Gesetzgebung lohnt ein Blick in den staatlichen Heizungswegweiser.
  • Milch wird auch pfandpflichtig, wenn sie in Einweg-Plastikflaschen verkauft wird
  • Die Cannabis-Legalisierung soll für Erwachsene ab 1.4.2024 kommen, dann soll man 25 Gramm zum Eigenbedarf besitzen dürfen. Im öffentlichen Raum soll der Besitz ab 30 Gramm strafbar sein. Klein-Dealer dürften sich freuen.
  • Steuerlicher Grundfreibetrag steigt: Bis zu 11.784 Euro p.a. zahlt man gar keine Steuern.
  • Der Kinderfreibetrag steigt auf 6.612 Euro pro Kind
  • Der Spitzensteuersatz von 42% fällt zukünftig erst ab einem Einkommen von 66.761 Euro (bisher 62.810 Euro) an.
  • Die Umsatzsteuer auf Gas und Fernwärme soll ab März 2024 wieder auf 19% steigen, sie war im Oktober 2022 auf 7% gesenkt worden.
  • Die Strom- und Gaspreisbremse endet am 31.12.2023 – sie deckelte Strom- und Gaskosten für 80% des Vorjahresverbrauchs. Die Deckelung erfolgte auf 12 Cent pro Kilowattstunde Gas und 40 Cent pro Kilowattstunde Strom.
  • Die E-Auto-Förderung durch Kaufprämien gibt es in 2024 nicht mehr, man hat sie Mitte Dezember 2023 auslaufen lassen. Einige Hersteller bieten eigene Förderungen bis 31.12.2023, bzw. bis 29.2.2023 an. Meist jedoch nur für bereits bestellte Fahrzeuge.
  • Die Mehrwertsteuer in der Gastronomie steigt ab Januar wieder auf 19%. 2020 hatte man sie in der Corona-Pandemie auf 7% gesenkt.
  • USB-C Ladebuchsen und Ladekabel werden Standard – spätestens ab Dezember 2024 müssen die meisten verkauften Elektrogeräte einen einheitlichen (USB-C) – Ladeanschluss haben. Das gilt z.B. für Smartphones, Tablets, Digitalkameras und viele Geräte mehr.
  • Kein Elterngeld mehr für Reiche: Ab April 2024 gibt es Elterngeld nur noch bei einem jährlichen Einkommen von max. 200.000 Euro, ab April 2025 nur noch von max. 175.000. Bislang konnte man Elterngeld auch erhalten, wenn man zu zweit maximal 300.000 Euro oder alleinstehend maximal 250.000 Euro verdient hat.
  • Rosa Führerschein hat ausgedient: Wer zwischen 1965 und 1970 geboren ist und noch einen rosafarbenen oder gar grauen Führerschein („Lappen“) hat, muss diesen bis 19.1.2024 in einen Scheckkarten-Führerschein umtauschen.
  • In 2024 wird die Mautpflicht auf Fernstraßen in Deutschland auf Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen ausgedehnt, wobei Handwerker-Fahrzeuge unter 7,5 Tonnen von der Mautpflicht nicht betroffen sind
  • Die Installation sogenannter Balkonkraftwerke soll vereinfacht werden, ab dem 1.1.2024 reicht eine Registrierung im Marktstammregister bei der Bundesnetzagentur aus. Die Geräte dürfen sofort in Betrieb genommen werden, einen etwaigen Austausch des Stromzählers muss der Netzbetreiber vornehmen.
  • Das E-Rezept wird zur Pflicht: Ärzte stellen zukünftig Rezepte in eine Datenbank, die dann in der Apotheke abgerufen werden können. Damit entfällt die Vorlage eines Papierrezepts, was aber weiterhin möglich ist. Der Versicherte soll nur seine Krankenkassenkarte in der Apotheke vorlegen und erhält dann sein Medikament.

Beitragsbemessungsgrenzen 2024:

In der Sozialversicherung ändern sich die Beitragsbemessungsgrenzen:

  • Krankenversicherung: 62.100 Euro (2023: 59.850 Euro)
  • Allgemeine JAE (Jahresarbeitsentgeltgrenze) in der Krankenversicherung: 69.300 Euro (2023: 66.600 Euro) – besondere JAE: 62.100 €
  • Beitragssatz Krankenversicherung allgemein: bleibt bei 14,6%
  • Beitragssatz Krankenversicherung ermäßigt bleibt bei 14,0%
  • Durchschnittlicher Zusatzbeitrag Krankenversicherung: 1,7%
  • Beitragssatz Rentenversicherung bleibt bei 18,6%
  • Beitragssatz Arbeitslosenversicherung bleibt bei 2,6%
  • Bemessungsgrenze Rentenvers./Arbeitslosenversicherung WEST: 90.600 Euro
  • Bemessungsgrenze Rentenvers./Arbeitslosenversicherung OST: 89.400 Euro
  • Bemessungsgrenze Knappschaft WEST: 111.600 Euro
  • Bemessungsgrenze Knappschaft Ost: 110.400 Euro
  • Geringverdienergrenze: 325 Euro / Monat
  • Minijobgrenze: 538 Euro / Monat

Hinzuverdienstmöglichkeit bei Erwerbsminderungsrente

Bei einer Rente wegen Erwerbsminderung beträgt die Hinzuverdienstgrenze:

  • bei voller EU-Rente: 18.558,75 Euro
  • bei halber EU-Rente: 37.117,50 Euro

Von BSF

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