Marihuana Zoll Zug Freiburg Basel

Pech für zwei junge Männer im Zug aus Freiburg Richtung Basel: Die 33 und 35 Jahre alten Männer wurden im Zug vom Zoll kontrolliert, wobei ein Rucksack mit 400 Gramm Marihuana auffiel, in einem Koffer im Zugabteil fanden sich dann noch weitere 4,5 Kilogramm Marihuana, die ebenfalls den beiden Männern zugeordnet werden konnten.

Die Männer behaupteten zunächst, dass es sich um CBD mit geringem THC-Gehalt handeln wurde, sogenanntes Cannabidiol-Marihuana, dies konnte schon durch einen Schnelltest schnell widerlegt werden.

Nicht zum Verkauf, sondern zum Verschenken gedachtes Marihuana

Die beiden Ertappten setzten gleich noch eine weitere Ausrede obendrauf: sie hätten niemals vorgehabt, das zu verkaufen, sondern wären in die Schweiz gefahren, um es dort bei einer Veranstaltung zu verschenken.

Trotz dieser Kreativität bei der Argumentation wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft vom Amtsgericht Lörrach Untersuchungshaft für beide Männer angeordnet. Das Marihuana wurde sichergestellt. Weitere Ermittlungen wurden eingeleitet.

Verbot von Ein- und Ausfuhr und auch Durchfuhr von Cannabis

Auch, wenn das Konsumcannabisgesetz am 1.4.2024 in Kraft getreten ist, bleibt auch weiterhin die Einfuhr, Ausfuhr und auch die Durchfuhr von Cannabis-Produkten verboten und ist strafbewehrt. Das gilt auch dann, wenn behauptet, es sei kein Cannabis oder angibt, man wolle es nicht verkaufen, sondern verschenken.

Foto: Zoll

Von BSF

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert