Wer öfters schwarz fährt, sollte wissen, dass bei zu häufigem Schwarzfahren (Erschleichen von Leistungen) auch die Möglichkeit einer Inhaftierung besteht. So geschehen heute morgen im Bahnhof Offenburg, wo ein 26-jähriger deutscher Staatsangehöriger festgenommen wurde. Das Amtsgericht Offenburg hatte den jungen Mann wegen Erschleichens von Leistungen in acht Fällen per Untersuchungshaftbefehl gesucht.
Vom Bahnhof in die JVA
Am Bahnhof Offenburg festgenommen, wurde er einem Richter vorgeführt und anschließend ins Gefängnis verbracht. Zusätzliches Pech für den notorischen Schwarzfahrer: In seinem Rucksack fand man auch noch geringe Mengen Betäubungsmittel, was zu einer zusätzlichen Anzeige führte.
§265a Strafgesetzbuch
§ 265a Strafgesetzbuch: Erschleichen von Leistungen
(1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.