Regionalbahn Freiburg NachrichtenRegionalbahn Freiburg Nachrichten

Das Urteil im Zugbegleiter-Prozess ist gefallen: Der Zugschaffner (48), der Kinder und Jugendliche in den von ihm betreuten Zügen angesprochen und später mißbraucht hat, erhielt vom Gericht in Freiburg eine Strafe in Höhe von 7 Jahren und 6 Monaten Haft. Eine zuvor ausgesprochene Bewährungsstrafe, die dafür ausgesprochen wurde, dass er Minderjährigen Pornos gezeigt hatte, hatte offensichtlich keine Wirkung gehabt. In 2016 war er bereits verurteilt worden, nachdem er sich im Internet als 13-jähriger ausgab und in der Folge Minderjährigen pornografische Bilder und Videos zeigte.  Durch die Abgabe eines Geständnisses hatte der Mann wenigstens zahlreichen Opfern Aussagen vor Gericht erspart.

Der Zugbegleiter hatte umfangreich Buch über seine Opfer geführt, denen er Freifahrten und Zigaretten spendierte, was diese jedoch sexuell „abarbeiten“ mussten. Über 220 Taten zwischen 2013 und 2017 an Minderjährigen zwischen 12 und 17 wurden ihm vorgeworfen. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig, – noch können Rechtsmittel eingelegt werden.

Flüchtling auch unter Opfern

In einem Fall handelte es sich bei den Opfern auch um einen jungen Flüchtling.

Strafmaß für zwei Taten

Das Strafmaß erklärt sich dadurch, dass eine Verurteilung für die Delikte aus der Zeit vor der ersten Verurteilung und eine Verurteilung für die Taten danach erforderlich wurde. Aus 4 Jahren und 3,5 Jahren bildete sich dann die Strafe von 7,5 Jahren. Herausgekommen ist die Tat übrigens, weil sich ein Kind aus dem Hochschwarzwald, welches nicht zu Opfern zählte, an die Polizei wandte.

Von BSF

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert