Das Verwaltungsgericht hat entschieden: Die Anfechtungsklage gegen die Oberbürgermeisterwahl, bei der Martin Horn als Sieger hervorging, wurde vollumfänglich abgelehnt. Wegen der Klage hat Martin Horn bis dato als sogenannter Amtsverweser die Aufgaben eines Oberbürgermeisters wahrgenommen, hatte aber im Gemeinderat kein Stimmrecht bei den Abstimmungen.
Das könnte jetzt bald anders werden, – allerdings muss dazu noch die Frist abgewartet werden, die die Klägerin noch für das Einlegen von Rechtsmitteln hat.
Verwaltungsgericht hat nach Monaten entschieden
Es hat ein paar Monate gedauert, aber nunmehr hat das Verwaltungsgericht Freiburg entschieden: Die klagende Kandidatin sei prozessunfähig, was die Unzulässigkeit der Klage begründe. Gegen wesentliche Wahlvorschriften habe die Stadt Freiburg ohnehin nicht verstoßen, was die Klage überdies unbegründet mache. Die Berufungsfrist für eine Berufung betrage einen Monat. Ähnlich hatte auch das Stuttgarter Verwaltungsgericht entschieden, die gleich mehrere Anfechtungen gegen Bürgermeisterwahlen abzuhandeln hatten.
Klägerin ist Vielfach-Kandidatin
Die Klägerin hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt, da sie in zahlreichen Gemeinden für Bürgermeisterämter kandidiert hatte, aber i.d.R. mit einstelligen Prozentsätzen oder solchen unter 1,0% abschnitt – oder aber gar nicht zur Wahl zugelassen wurde, weil erforderliche Formalien nicht eingehalten worden seien . Mit einer Prozesswelle hatte sie in mehreren Gemeinden Klagen eingereicht. Über einen Facebook-Account lässt sie die Allgemeinheit an ihrem Leben teilhaben und breitet Sorgerechtsstreitigkeiten dort ebenso aus wie Kindesentziehungen und vermeintliche Behördenfehler.